LandlebenErnährungInsektenmehl in Lebensmitteln erlaubt

Insektenmehl in Lebensmitteln erlaubt

Seit Jänner 2023 darf Insektenmehl Lebensmitteln beigemischt werden.
Quelle: OÖ Bauernbund

Nach der neuen Gesetzeslage können Insektenmehle beispielsweise Keksen, Gebäck, Getreideriegeln, Saucen, Suppen und Fleischersatzprodukten zugesetzt werden. „Darauf können wir verzichten. Die heimische Landwirtschaft hat da wesentlich bessere Alternativen zu bieten“, betont OÖ Bauernbund-Landesobfrau und Ernährungs-Landesrätin Michaela Langer-Weninger und weiter: „Zumindest aber wollen wir wissen, wo Insekten drin sind. Und das am besten am ersten Blick, ohne große Recherche der Zutatenliste!“
Nüchtern betrachtet sind Insekten eine Proteinquelle – gerade im Einsatz als Futtermittel. Doch in Lebensmitteln möchten viele Konsumenten keine Insekten essen.

Insekten können allergische Reaktionen auslösen

„Derzeit werden einige ganz wesentliche Punkte rund um das Thema Insekten in Lebensmitteln ausgeblendet“, findet Johanna Haider: „Nämlich das Allergierisiko, das teilweise nicht unerheblich ist.“ Beispielsweise kann das Pulver der Hausgrille allergische Reaktionen bei Personen auslösen, die allergisch auf Krebstiere, Weich- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben reagieren.
„Es braucht daher einen verpflichtenden Allergenhinweis in der Zutatenliste durch Hervorheben der Schrift, so wie das auch bei anderen allergenen Stoffen gemacht werden muss“, so Haider.
Derzeit müssen die Konsumenten ganz genau auf die Zutatenliste achten, wenn sie die Gewissheit haben wollen, kein Insektenmehl in Lebensmitteln vorzufinden. In der Zutatenliste hat der Hersteller die jeweilige Insektenart mit dem deutschen und lateinischen Namen anzugeben. Das Gesetz ermöglicht  die Beimischung von bis zu fünf Prozent teilweise entfettetes Hausgrillen-Pulver in vegetarischen bzw. veganen Lebensmitteln. „Wenn sich jemand vegetarisch oder vegan ernähren möchte, dann sollte er sich auch sicher sein können, dass in diesen Lebensmitteln kein Insektenmehl vorhanden ist“, erklärt Landesbäuerin Haider.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) möchte eine klare Kennzeichnung auf der Produktvorderseite. „Transparenz muss in allen Bereichen ganz oben stehen. Das sollte auch für Insektenmehl in Lebensmitteln gelten. Eine klar ersichtliche Kennzeichnung auf der Produktvorderseite wäre begrüßenswert“, betont OÖ Bauernbund-Landesobfrau LR Michaela Langer-Weninger.

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