SchweinAfrikanische SchweinepestJäger müssen verendetes Schwarzwild melden

Jäger müssen verendetes Schwarzwild melden

Ab sofort müssen alle verendeten Wildschweine in Österreich gemeldet werden. Das schreibt die ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung vor.
Quelle: Mountains Hunter/shutterstock.com

Nun ist auch die österreichische Jägerschaft in Alarmbereitschaft. Seit 15. Dezember 2019 ist die neue ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft. Demnach ist jedes tot aufgefundene Wildschwein im gesamten österreichischen Bundesgebiet seit dem 15. Dezember sofort den Veterinärbehörden zu melden, um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Der Dachverband „Jagd Österreich“ ruft alle Jägerinnen und Jäger zu erhöhter Achtsamkeit auf. Auch Verdachtsfälle (krank erscheinende Tiere) sollten der Behörde gemeldet werden, so der Verband. „Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, gegen die es keinen Impfstoff gibt. Mit der Revisions- und Frühwarnverordnung werden nun schärfere Maßnahmen ergriffen, um ein Überschwappen der Tierseuche aus betroffenen Ländern nach Österreich zu vermeiden“, erläutert „Jagd Österreich“-Präsident und Landesjägermeister Norbert Walter.

Veterinärbehörden unverzüglich informieren

Sollten Jägerinnen und Jäger beziehungsweise andere Naturnutzer ein verendetes oder krank wirkendes Wildschwein sehen, ist unverzüglich die jeweilige Veterinärbehörde zu informieren. Diese wird veranlassen, dass amtliche Proben aller gemeldeten Tiere entnommen und an die AGES Mödling (Referenzlabor für ASP) übermittelt werden sowie eine entsprechende Kennzeichnung des Fundortes erfolgt. Weiters wird veranlasst, dass Maßnahmen gesetzt werden, die eine Zuordnung der Probe zum Fundort ermöglichen.

Jeden Kontakt von Schwarzwildkörpern mit Hausschweinen vermeiden

Im Revisionsgebiet – also ab sofort in ganz Österreich – ist bei der Jagd auf Wildschweine vom Jagdausübungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass die Bejagung so erfolgt, dass die Ausbreitung der etwaig vorhandenen Seuche bestmöglich hintangehalten wird. Jeder direkte oder indirekte Kontakt des Tierkörpers oder des Fleisches mit Hausschweinen muss vermieden werden. Die von der Behörde aufgrund der Situation angeordneten Maßnahmen für eine seuchensichere Entsorgung der sonstigen bei der Jagd anfallenden Tiermaterialien müssen eingehalten werden.

Weitere Informationen zu Vorsichtsmaßnahmen sowie eine Liste geeigneter Desinfektionsmittel und allgemeine Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind auf der Website der AGES sowie auf den Websites von Jagd Österreich und www.jagdfakten.at abrufbar.

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