Bauernsprecher Hans MeisterJunglandwirt-Förderung

Junglandwirt-Förderung

Auch in der neuen Förderperiode ist nichts einfacher, dafür einiges umständlicher geworden. Junglandwirt Rene Seewald aus der Steiermark schreibt mir dazu: „Die sogenannte Existenzgründungsbeihilfe (früher Niederlassungsprämie) wird in der neuen Förderperiode nicht nur den Hofübernehmern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch den Pächtern von Betrieben angeboten. Neu ist auch, dass die Prämie nicht mehr eine Einmalzahlung darstellt, sondern zumindest in zwei Teilbeträgen ausbezahlt wird. Voraussetzung dazu ist unter anderem eine landwirtschaftliche Fachausbildung, Zuschläge gibt es für eine höhere landwirtschaftliche Ausbildung wie Matura oder Meister. Zudem sind die Bewirtschaftung von mindestens drei Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche und ein Mindestarbeitskraftbedarf von 1.000 Stunden notwendig.

Betriebskonzept

Zusätzlich sind die Erstellung eines Betriebskonzeptes und der verpflichtende Besuch eines Betriebskonzeptseminars erforderlich. Das Betriebskonzept wird gemeinsam mit dem Betriebsberater auf der Bezirkskammer erstellt. Der verpflichtende Besuch des Betriebskonzeptseminars, welches vom LFI zum Preis von 62 Euro angeboten wird, stößt vielen Absolventen der Facharbeiterund Meisterkurse sauer auf. Die Inhalte dieses Seminars werden bei diesen Kursen vermittelt, zudem ist beim Facharbeiterkurs eine Facharbeit und beim Meisterkurs eine Meisterarbeit mit ähnlichem Inhalt abzugeben. Meines Erachtens geht es hier um eine Optimierung der Teilnehmerzahlen bei Bildungsveranstaltungen.

Von uns frisch gebackenen Absolventen steht auch hinter der Auszahlung der Existenzgründungsbeihilfe auf mindestens zwei Teilzahlungen ein großes Fragezeichen. Warum ist es nicht möglich, diese auf einmal auszuzahlen? Schließlich muss sowieso jeder Empfänger dieser Beihilfe nach drei Jahren einen Bericht zur Umsetzung seiner im Betriebskonzept angeführten Ziele vorlegen. Und für die Auszahlung der Beihilfen muss jedes Mal ein eigener Zahlungsantrag gestellt werden. Wie soll eine Existenz aufgebaut werden, wenn die zweite Pauschalzahlung erst drei bis fünf Jahre später kommt? Aufgrund dieser aufgeteilten Pauschalzahlungen sind betriebliche Investitionen nur gering bis gar nicht möglich, obwohl eine Förderung ja eigentlich für den Landwirt eine finanzielle Starthilfe bzw. Stütze für den Aufbau eines Betriebes darstellen sollte. Ziemlich alle Hofübernehmer haben mit der Übernahme des Betriebes Zahlungen und Investitionen zumindest in der vollen Höhe der Existenzgründungsbeihilfe zu leisten, die wiederum unsere heimische Wirtschaft ankurbeln.

Wir sehen es nicht als selbstverständlich an, dass es überhaupt eine Beihilfe gibt, aber die Abwicklung kann einfach und unbürokratisch durchgeführt werden. Ich habe die Vermutung, dass mit dieser Vorgangsweise unsere Förderabwicklungsstellen zusätzlich Beschäftigung finden und der Kontrollbedarf gefördert wird. Der Abbau der Agrarbürokratie muss auch unserer eigenen Interessensvertretung ein Anliegen sein, und die Auszahlung der Existenzgründungsbeihilfe mit einer Einmalzahlung wäre ein erster Schritt dazu!“

Wir sehen es nicht als selbstverständlich an, dass es überhaupt eine Beihilfe gibt, aber die Abwicklung kann einfach und unbürokratisch durchgeführt werden. Ich habe die Vermutung, dass mit dieser Vorgangsweise unsere Förderabwicklungsstellen zusätzlich Beschäftigung finden und der Kontrollbedarf gefördert wird. Der Abbau der Agrarbürokratie muss auch unserer eigenen Interessensvertretung ein Anliegen sein, und die Auszahlung der Existenzgründungsbeihilfe mit einer Einmalzahlung wäre ein erster Schritt dazu!“

Weniger Bürokratie und bessere Leistungen wünschen sich die Landwirte von den Förderstellen. Brüssel verspricht es. Der Landwirtschaftsminister verspricht es. Die Agrarlandesräte versprechen es. Aber am Ende hält sich niemand daran.

Es geht nämlich nicht nur um die finanzielle Höhe einer Förderung, sondern auch um die Einfachheit in Antragstellung, Abwicklung und Kontrolle. Hier fehlt es. Das erhöht die Unzufriedenheit.

Sie wollen uns ihre Meinung zum Thema sagen? Schreiben Sie uns:

hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0316/821636-145, Fax: DW 151

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