Zu meinem Artikel „Schwarzarbeit am elterlichen Hof“ schreibt mir Dr. Georg Schwarz von der Österreichischen Sozialversicherungsanstalt der Bauern:
Im LANDWIRT, Ausgabe 10/2015, widmen Sie die Einstiegsseite dem Thema Kompliziertheit und Überregulierung. Dies mag in manchen Bereichen durchaus stimmen, doch hängt die Befindlichkeit über „Zuviel“ und „Zuwenig“ immer von der Sichtweise des Betrachters ab. Primär sollten Verordnungen, Gesetze und Richtlinien immer als Schutz für die Betroffenen gesehen werden und einheitliche Vorgehensweisen sicherstellen.
In der bäuerlichen Sozialversicherung haben wir im Bereich der Unfallversicherung eine praktikable und unkomplizierte Regelung geschaffen, die sogenannte Betriebsversicherung. Dies bedeutet, dass der Beitrag zur bäuerlichen Unfallversicherung nicht pro Person, sondern einmal pro Betrieb zu entrichten ist. Durch diese Betriebsversicherung sind ab einem Einheitswert von 150 Euro nicht nur die Betriebsführer selbst, sondern auch folgende Personen geschützt, wenn sie im Betrieb und selbst nur fallweise mittätig sind:
- Ehepartner bzw. eingetragene Partner
- Kinder, Wahl-, Stief-, Schwieger-, Enkelkinder sowie die/der eingetragene Partner/in des Kindes
- Eltern, Groß-, Wahl-, Stiefund Schwiegereltern
- Geschwister der Betriebsführerin/des Betriebsführers
Seit dem 1. Jänner 2015 besteht auch für die Lebensgefährtin/den Lebensgefährten der Betriebsführerin/des Betriebsführers die Möglichkeit, gegen einen geringen Betrag eine Selbstversicherung in der Unfallversicherung abzuschließen und somit einen vollwertigen Unfallversicherungsschutz für die Mitarbeit am bäuerlichen Betrieb zu erlangen.
Zudem sind auch Tätigkeiten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe als landwirtschaftliche Aushilfe für einen anderen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb mit dem Betriebsbeitrag abgegolten und ein möglicher Unfall und dessen Folgen in den Schutz der bäuerlichen Unfallversicherung einbezogen.
Diese Regelungen sind gesetzlich festgelegt und entsprechen den Lebensumständen am bäuerlichen Betrieb. Das Hauptaugenmerk der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ist aber primär darauf gerichtet, Arbeitsunfälle möglichst zu vermeiden. Durch Beratung, Information und Aufklärung durch die Mitarbeiter unserer Sicherheitsberatung soll das Sicherheitsbewusstsein der Landwirte gestärkt, Unfallgefahren erkannt und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Die Prävention steht im Vordergrund. Ereignet sich ein Arbeitsunfall, steht das Leistungsrecht unbürokratisch mit einer Unfallmeldung an die SVB zur Verfügung.
Zu „Wer vertritt die Interessen der Landwirte”, LANDWIRT 9/2015
Teilen und Herrschen
Es darf keine Einigkeit unter den Landwirten geben. Die Bauern werden nach ihrer Produktion in Milch, Getreide, Schweine, Forst, Gemüse und Wein geteilt sowie unterschiedlich subventioniert. Die Folgen sind super, die Landwirte schüren untereinander den Neid und halten nicht zusammen. Bei diesem Spiel gibt es nur einen Sieger, und das sind nicht die Bauern. Aus diesem Dilemma wieder herauszukommen wird sehr schwierig. Es braucht dazu bodenständige, ehrliche Personen mit Hausverstand, die unabhängig und frei sind.
Franz ZÖCHNER, Hainfeld
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