Bauernsprecher Hans MeisterNeue Einheitswerte

Neue Einheitswerte

Nicht gerade eine Situation die man sich wünscht. Und trotzdem ist das die derzeitige Wirklichkeit in der Landwirtschaft.

Herr K. aus Niederösterreich schrieb mir:

„Als ich meinen neuen Einheitswertbescheid bekam, war ich bestürzt. Der neue Einheitswert für meinen Betrieb mit zehn Hektar landwirtschaftlicher Fläche hat sich verdoppelt. Er ist um mehr als 100 Prozent gestiegen. Wie ist das möglich?“

Ich stellte dazu an die Landwirtschaftskammer NÖ drei Fragen und bekam vom stellvertretenden Kammeramtsdirektor Dr. Martin Jilch folgende Antworten:

Wie ist das möglich, dass sich der Einheitswert um mehr als 100 % erhöht?

„Die letzte Hauptfeststellung der Einheitswerte erfolgte auf Basis der Wertverhältnisse zum 1.1.1988. Seither können sich – neben der neuen Einheitsbewertung – auch die Bewirtschaftungsverhältnisse gravierend verändert haben. So lösen auch Pachtflächen Direktzahlungen aus, welche erstmals im EW als einkommenswirksam berücksichtigt werden; oder auch – dem Finanzamt allenfalls nicht bekannte – veränderte Viehbestände, neue oder andere Sonderkulturen. Das heißt, für eine korrekte Beurteilung müsste der alte und neue Einheitswertbescheid im Detail verglichen werden. Viele dieser geänderten Bewirtschaftungsverhältnisse sind bzw wären auch in der Vergangenheit – unabhängig von einer Hauptfeststellung – im Einheitswert zu berücksichtigen gewesen.

Bei Waldflächen ist eine Erhöhung oft auf einen umfangreicheren Holzvorrat (in Altersklassen zum Ausdruck kommend) oder einen Waldanteil von erstmals über 10 ha (Grenze für die tatsächliche Bewertung) zurückzuführen.“

Wenn sich bei einzelnen Betrieben der Einheitswert um 100 % erhöht, müssen da nicht die Alarmglocken läuten?

„Wie schon vorher dargestellt, bei einer 100 %-Änderung muss schon sehr viel zusammengekommen sein, z.B. überdurchschnittlich hohe Direktzahlungen, entsprechender Pachtflächenanteil oder zusätzlich eine neue Bodenschätzung (z.B. nach Dränagierung von sauren Wiesen etc.), die nur alle 30 bis 40 Jahre grundsätzlich unabhängig von der Hauptfeststellung erfolgt und anderes mehr. Das heißt, in dem geschilderten Fall ist zu vermuten, dass ein wesentlicher Teil der Erhöhung unabhängig von der neuen Einheitsbewertung erfolgt, es sei denn es ist ein hoher Pachtflächenanteil vorhanden bzw. ein anderer besser passender Richtbetrieb wurde herangezogen (bei Unrichtigkeit ist Beschwerde möglich).“

Bedeutet dies, dass sich die Einheitswerte allgemein stark erhöhen werden?

„In Summe wird nach jahrelangen Verzögerungen und schwierigen Verhandlungen mit einer Erhöhung der Einheitssumme österreichweit um ca 10 % gerechnet.

Mit der Hauptfeststellung zum 1.1.2014 soll der EW verfassungskonform angepasst und damit als Ertragswert für die Landund Forstwirtschaft und als Pauschalwert für viele Abgaben abgesichert werden. Wenn dieser für den einzelnen Betrieb nicht passt, kann man wie in der gesamten übrigen Wirtschaft seine Einkommensteuer und Sozialversicherung auf Basis der konkreten Zahlen des Betriebes entrichten.“

Trotz aller Erklärungsversuche bleibt Herr K. beunruhigt und besorgt und er stellt weitere Fragen:

  • Warum wird der neue Einheitswertbescheid nicht flächendeckend auf einmal ausgeschickt? Ist es deswegen, damit es für sämtliche Ämter nicht ungemütlich wird?
  • Wie viele der so schön genannten Erbhöfe sollen noch zusperren? Ist das die neue Methode der Agrarstrukturbereinigung?
  • Wie viele Existenzsorgen ertrage ich noch?

Tatsache ist, viele Landwirte fühlen sich mit ihren Problemen allein gelassen. Zu vieles wird politisch schön geredet, und wenn der Stadl brennt, tun alle überrascht: Ja, mit dem haben wir nicht gerechnet. Auch nicht mit der Erhöhung von Einheitswerten um 100 Prozent.

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hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0316/821636-145, Fax: DW 151

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