ManagementAgrarrechtNeues Bio-Kontroll-Gesetz

Neues Bio-Kontroll-Gesetz

Von Hannes BAUMGARTNER, LANDWIRT Redakteur

Die gute Nachricht vorweg: Grundsätzlich hält das neue Gesetz am bestehenden Kontrollsystem fest. Die Landesbehörden bleiben entgegen ursprünglicher Absichten zuständig für die Bio-Kontrolle und die Aufsicht über die Kontrollstellen. Für Bio-Bauern ändert sich im Alltag durch das neue EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG) nichts. Hinzugekommen sind allerdings zusätzliche verpflichtende Meldungen, die Kontrollstellen an die Landesbehörden machen müssen. So sind Bio-Kontrollstellen verpflichtet, auch bei Verdacht auf eine offensichtliche oder grobe Übertretung von Vorschriften, die nicht die EU-Bio-Verordnung betreffen, eine Meldung an die Behörde zu machen. Derzeit arbeitet der Kontrollausschuss gerade an einer Liste der betreffenden Übertretungen.

Das könnte Sie auch interessieren

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00