Von Hannes BAUMGARTNER, LANDWIRT Redakteur
Die gute Nachricht vorweg: Grundsätzlich hält das neue Gesetz am bestehenden Kontrollsystem fest. Die Landesbehörden bleiben entgegen ursprünglicher Absichten zuständig für die Bio-Kontrolle und die Aufsicht über die Kontrollstellen. Für Bio-Bauern ändert sich im Alltag durch das neue EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG) nichts. Hinzugekommen sind allerdings zusätzliche verpflichtende Meldungen, die Kontrollstellen an die Landesbehörden machen müssen. So sind Bio-Kontrollstellen verpflichtet, auch bei Verdacht auf eine offensichtliche oder grobe Übertretung von Vorschriften, die nicht die EU-Bio-Verordnung betreffen, eine Meldung an die Behörde zu machen. Derzeit arbeitet der Kontrollausschuss gerade an einer Liste der betreffenden Übertretungen.
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LANDWIRT BIO 05/2016
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