Von Franz STRASSER
Gute Fleischqualität beginnt mit der rechtzeitigen Kennzeichnung der Schweine. Laut Tierkennzeichnungsverordnung müssen Schweine spätestens 30 Tage vor der geplanten Schlachtung mit einem Stempel tätowiert werden. Der Stempel besteht aus zwei Zeilen. In der oberen Zeile stehen neben den Kreisbuchstaben die drei Gemeindeziffern. In der zweiten Zeile befinden sich die vier Betriebsziffern. Sonderzeichen können auf Zusatzfeldern ergänzt werden.
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