Nach einer lang andauernden und sehr intensiven Debatte über die heimische Schweinewirtschaft sieht der Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS) in den geplanten Novellierungen des Tierschutzgesetzes und der 1. Tierhaltungsverordnung ein umsetzbares Gesamtpaket für die österreichischen Schweinebauern. Der Beschluss des Pakets werde Ruhe in eine oft unsachliche mediale Auseinandersetzung bringen und die notwendige Planungssicherheit gewährleisten, so der VÖS. Der Verband dankt den zuständigen Ministern Johannes Rauch und Norbert Totschnig, die „bei den vorliegenden Novellen den Erhalt der inländischen Lebensmittelproduktion und die Versorgungssicherheit nicht aus den Augen verloren haben“.
Funktionsbereiche und mehr Platz
Die geplanten Gesetzesänderungen sehen unter anderem ein Verbot der Haltung von Mastschweinen, Aufzuchtferkeln und Zuchtläufern in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche vor. Für Neu- und Umbauten bedeutet dies ein erhöhtes Platzangebot (bis zu 33 % über EU-Standard), eine ausgewiesene Liegefläche, Mindestgrößen für Buchten (10 m² in der Aufzucht, 20 m² in der Mast), zusätzliches Beschäftigungsmaterial sowie eine Klimatisierungsmöglichkeit.
Im Rahmen des Forschungsprojektes „IBeSt“ sollen nun praxistaugliche Alternativen zur strukturlosen Vollspaltenbuchten für bestehende Stallungen erarbeitet werden, die die Grundlage für den neuen, ab 2040 geltenden, gesetzlichen Mindeststandard bilden.
VÖS: „Neuer Standard sucht europaweit seinesgleichen“
VÖS-Obmann Walter Lederhilger meint: „Wer in Österreich einen Schweinestall umbaut oder neu baut, muss ab 2023 einen Haltungsstandard einhalten, der europaweit seinesgleichen sucht. Mit diesem Paket gibt Österreich Standards vor, die weit über dem Großteil der europäischen Produktion liegen.” Um das vollständige Verbot von unstrukturierten Vollspaltenbuchten bis 2040 umzusetzen, müssten im Rahmen eines Forschungsprojektes praxistaugliche Alternativen untersucht werden. Wirtschaftlichkeit und europäische Rahmenbedingungen würden hier selbstverständlich berücksichtigt. „Durch den Investitionsschutz von 23 Jahren für alle Schweineställe ohne unstrukturierte Vollspaltenbuchten wurde auch eine wesentliche Verbesserung der Planungssicherheit erreicht”, so Lederhilger.
Das Tierwohl-Paket beinhaltet außerdem weitere Bestimmungen zum Schwanzkupieren und ermöglicht die Verwendung der Inhalationsnarkose bei der Kastration von Ferkeln.
„Konsumenten müssen Verantwortung übernehmen“
Dem Verband zufolge ist nun eine marktbasierte Umsetzung höherer Tierwohlstandards entlang der gesamten Wertschöpfungskette entscheidend. VÖS-Geschäftsführer Michael Klaffenböck fordert: „Die Bereitschaft zu mehr Tierwohl in der Landwirtschaft ist da. Nun müssen auch unsere Partner entlang der Wertschöpfungskette bis hin zu den Konsumenten Verantwortung übernehmen, denn die Mehrleistung der Landwirte muss auch honoriert werden. Unsere Schweinebauern gehen trotz der schwierigen Marktlage und überschaubarer Nachfrage im Bereich Tierwohl massiv in Vorlage. Nur: Allein kann die Landwirtschaft diesen Weg nicht gehen, er muss von der gesamten österreichischen Gesellschaft mitgetragen werden.”
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