Bauernsprecher Hans MeisterPauschalierung neu

Pauschalierung neu

In den nächsten Monaten kommen die neuen Einheitswerte. Während es in Bayern an der steuerlichen Front nur im Bereich der Gewinnermittlung nach § 13a kleinere Veränderungen gibt, sind in Österreich die Pauschalierungsweichen neu gestellt.

Herr Philipp H. aus Oberösterreich schreibt mir:

„Ich habe zum Thema Pauschalierung, das mich schon länger beschäftigt, eine sehr eigenständige Meinung, mit der ich mir unter den Bauernkollegen sicher keine Freunde mache. Ich bin selbst (Nebenerwerbs-)Landwirt und denke schon seit geraumer Zeit nach, ob die Pauschalierung überhaupt zeitgemäß ist bzw. jemals war. Denn im Grunde ist ein landwirtschaftlicher Betrieb ja auch nichts anderes als ein Gewerbebetrieb, und hier ist es sehr wohl stark zu hinterfragen ob es nicht sinnvoller wäre die Pauschalierung gänzlich abzuschaffen. Ein Selbstständiger hat auch seine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben zu bezahlen. Immer abhängig von der Unternehmensform und dem Umsatz. Ich denke, dass es hier schon ein Umdenken im bäuerlichen Bereich geben muss.“

Ein Ansatz, über den man diskutieren kann, über den es aber kaum eine wissenschaftliche Untersuchung bezüglich der Auswirkungen gibt. Tatsache ist, die Pauschalierung ist nicht abgeschafft, sondern unter veränderten Bedingungen verlängert worden. Ich bat deshalb Professor DDr. Hermann Peyerl vom Department für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften an der Universität für Bodenkultur um seine Sicht, wie er die Pauschalierung neu beurteilt:

„Der Schluss, dass die Abgabenbelastung um zehn Prozent steigt, wenn die Einheitswerte im Schnitt um zehn Prozent steigen, ist viel zu kurz gegriffen. Schließlich ist der Einheitswert nicht Basis für die Einkommenssteuer, sondern für die Pauschalierungen. Mit der geringfügigen Anhebung der Einheitswerte wurden die Pauschalierungsgrenzen von 100.000 auf 75.000 Euro gesenkt. Dieser Schritt hat aber nur geringe Auswirkungen.

Denn von den in der Pensionsversicherung erfassten Betrieben haben mehr als 95 % einen Einheitswert von weniger als 75.000 Euro. Deshalb wird weiterhin ein Großteil der Vollpauschalierung unterliegen, auch wenn die Einheitswerte im Schnitt um 10 % angehoben werden.

Hohe Sozialversicherungsbeiträge

Das Einkommenssteueraufkommen der Landwirte ist aufgrund der Pauschalierungen sehr gering. Die Sozialversicherungsbeiträge der Bauern auf Basis der (steigenden) Einheitswerte sind hingegen gar nicht so niedrig. Deren Erhöhung auf Basis der Einheitswerte erfolgt aber erst mit 1. Jänner 2017. Da über die Einkommenssteuer bei den Bauern wenig zu holen ist, gibt es möglicherweise eine Art politischen Konsens, dass bei der Sozialversicherung ordentlich etwas geholt wird. Gleichzeitig nimmt aber die Anzahl der Beitragszahler wegen des Bauernsterbens ab. Ein weiterer Aspekt ist: die zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge treffen kleine Bauern stärker als große Landwirte, die ja schon in der Höchstbemessung sind.

Insgesamt sind die neuen Einheitswerte bzw. das System an sich nicht sehr sauber aufgesetzt. Die Neufeststellung ist aber ein kluger Schachzug der Agrar-Interessensvertreter gewesen, um sich der Kritik zu entziehen. Die Bauernvertreter sind so klug gewesen, vorher zu sagen, die Einheitswerte sollen im Schnitt um zehn Prozent steigen und danach ein Bewertungsschema dafür gefunden zu haben. Damit ist das nunmehrige System sicher für einige Jahre gerettet.“

Sie wollen uns ihre Meinung zum Thema sagen? Schreiben Sie uns:

hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0316/821636-145, Fax: DW 151

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