AgrarpolitikPlastiksackerlverbot: Köstinger bringt Initiativantrag ein

Plastiksackerlverbot: Köstinger bringt Initiativantrag ein

Ab 2020 soll es in Österreich ein Plastiksackerl Verbot geben. Foto: BonNontawat/shutterstock.com

Im Dezember 2018 hat die ÖVP/FPÖ-Regierung das Verbot von Plastiksackerln mit 1. Jänner 2020 angekündigt. Die dafür nötige Gesetzesnovelle hätte Ende Mai im Ministerrat beschlossen werden sollen. Die Novelle hat davor das Begutachtungsverfahren durchlaufen. Findet der Entwurf eine Mehrheit im Parlament, kann das Verbot fristgerecht in Kraft treten. Damit könnten laut ÖVP jährlich 5.000 bis 7.000 t Plastikmüll vermieden werden. Für bereits im Lager befindliche Sackerl soll es eine Übergangsfrist geben. Nicht vom Verbot betroffen sind sehr leichte Tragetaschen (Obst- oder Knotenbeutel), sofern sie biologisch abbaubar und aus mehrheitlich nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind. Nicht verboten werden auch Mehrwegtaschen.

Verbot im Juni beschließen 

„Es gibt keinen Grund, warum wir dieses Verbot nicht jetzt umsetzen sollten. Die Novelle ist fertig verhandelt, sie war in Begutachtung, wir stehen zu dem, was wir vereinbart haben. Deshalb bringen wir dieses Verbot jetzt im Nationalrat ein. Es soll im Juni beschlossen werden und 2020 in Kraft treten”, meinte Köstinger. Sie sprach sich auch gegen eine Kostenpflicht von Bio-Sackerln aus. „Es geht darum, die Plastikflut einzudämmen und nicht darum, die Konsumenten zur Kasse zu bitten. Für mich ist entscheidend, dass Wegwerf-Plastiksackerl verboten werden, sowohl die klassischen Einweg-Tragetaschen als auch die nicht abbaubaren Obstbeutel”, so Köstinger. Ihr Entwurf sieht vor, dass auch biologisch abbaubare Taschen mit einer Wandstärke von über 0,01 mm verboten werden.

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