Bauernsprecher Hans MeisterProblem Pflegegeld

Problem Pflegegeld

Frau C. schreibt mir: „Ich bin in letzter Zeit mit einem Problem konfrontiert das vielleicht auch andere betrifft und zwar Pflege zu Hause. Meine Schwiegermutter ist seit dem Frühjahr ein Rund-um-die-Uhr-Pflegefall. Mit Müh und Not wurde über das Gericht im März die Pflegestufe 3 bewilligt. Als die Pflege nicht mehr allein zu bewältigen war, sei es zeitlich und durch die Arbeit auf den Höfen, wobei meine Schwiegermutter am zweiten Hof wohnt, stellte ich eine 24-Stunden-Pflegerin ein. Was natürlich mit Kosten verbunden ist. Meine Schwiegermutter kann sich selbst weder waschen noch aufstehen, muss gefüttert werden da die Motorik nicht mitspielt, muss gewickelt werden, isst und trinkt nichts wenn man es ihr nicht verabreicht. Da meine Schwiegermutter an Demenz und Niereninsuffizienz leidet und sie dadurch stets beaufsichtigt werden muss, suchte ich um Erhöhung der Pflegestufe an. Dies wurde aber von der SVB abgelehnt; Begründung: Es werden nicht mehr als 153 Stunden gebraucht.

Wäre sie in einem Heim untergebracht hätte sie mindestens Stufe 5 oder 6. Wird im Spital angesucht, geht auch Stufe 6; nur zu Hause nicht.

Vier Personen in meinem Umfeld sind weniger gebrechlich und haben Stufe 5 oder 6, sind allerdings bei der GKK versichert. Das erste Schreiben ist am 30.4. bei der SVB eingegangen, dann folgten Arztbesuch, Gutachter, Ablehnung, Einspruch, Benachrichtigung, dass wieder ein Gutachter kommt … erfolglos.

Wir zahlen 1.200 Euro dazu, da meine Schwiegermutter nur 500 Euro Eigenpension hat.

Jetzt frage ich mich wirklich, ist ein Landwirt ein Mensch zweiter Klasse? Ich kann es nicht nachvollziehen.“

So sieht es die Sozialversicherung

Ob im Spital ums Pflegegeld angesucht wird, hat überhaupt keine Auswirkung, die Pflegegeldbegutachtung erfolgt immer zu Hause oder eben, bei Unterbringung in einem Solchen, im Pflegeheim. Das Spital hat mit der Pflegegeldbeurteilung nichts zu tun. Für die Pflegegeldbegutachtung gibt es ziemlich strenge und für alle Pflegegeld auszahlenden Institutionen einheitliche Regelungen und Einstufungskriterien des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Zuständig sind die Pensionsversicherungsträger inkl. BVA-Pensionsservice für die Beamten. Die Gebietskrankenkassen (GKK) haben und hatten nie etwas mit dem Pflegegeld zu tun. Das Pflegegeld ist Bundessache und wird von den Pensionsversicherungsträgern im Auftrag des Bundes weisungsgebunden durchgeführt. Da gibt es für den einzelnen Träger keinen Spielraum.

Natürlich beurteilt das Ganze immer ein Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft, jedenfalls ein Mensch. Dieser sieht die Pflegeperson an einem Tag, der gut, normal oder schlecht sein kann. Auch das Verhalten der Pflegeperson kann am Untersuchungstag anders sein als sonst, positiv wie negativ, aus welchen Gründen auch immer.

Ein Zahlenvergleich von 2013 – das Verhältnis ändert sich kaum – zeigt folgendes Bild: Von insgesamt 436.622 Pflegegeldbeziehern in Österreich waren 44.263 (10,13 %) in Stufe 5 und 18.208 (4,17 %) in Stufe 6, Stufe 7 beziehen nur 9.194 (2,11 %) Personen.

Der Fall von Frau C. liegt derzeit beim Sozialgericht und wird neu begutachtet.

Sie wollen uns Ihre Meinung zum Thema sagen? Schreiben Sie uns:

hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0316/821636-145, Fax: DW 151


Beratung: Paul Tschuffer

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