Bis Ende des Jahres dürfen Landwirte ihre Ferkel noch ohne Betäubung kastrieren. Dann ist Schluss. Eigentlich sollte die Änderung des Tierschutzgesetzes bereits 2019 in Kraft treten. Letztlich hat der Bundestag die Übergangsfrist um zwei Jahre verlängert. Die Schweinehalter haben die Wahl zwischen den Methoden Ebermast, Impfung und Isofluran-Narkose. Der vierte Weg, die lokale Betäubung durch den Tierarzt, ist derzeit noch erlaubt, fällt aber zum 1. Januar 2021 weg. Denn die Lokalanästhesie garantiert nach jetzigem wissenschaftlichen Stand keine vollständige Schmerzausschaltung – und die ist ab Januar Pflicht.
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