
Bäuerinnen haben in Österreich acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung Anspruch auf Betriebshilfe (Deutschland: sechs Wochen davor, acht Wochen danach). Diese kann entweder über den Maschinenring direkt mit der Sozialversicherung abgerechnet werden oder man beantragt Wochengeld und rechnet es intern ab. Dieses Modell findet oft Anwendung, wenn Familienmitglieder die Arbeit übernehmen. Kümmern Sie sich unbedingt rechtzeitig um eine geeignete Vertretung, damit die vorübergehende Arbeitsübernahme gesichert ist. Eine gute Strukturierung der Betriebsabläufe erleichtert die Übernahme durch eine betriebsfremde Person.
Ab dem Zeitpunkt des Verdachts auf eine Schwangerschaft sollten im Stall unbedingt Handschuhe getragen werden. Solange frisch geborene Ferkel noch nicht abgetrocknet sind, tragen sie das Gebärmuttermilieu der Mutter auf der Haut. Im Falle eines Abortes der Sau sollten schwangere Frauen die Versorgung unbedingt unterlassen! Auch Handschuhe und Mundschutz bieten keinen vollständigen Schutz vor bakteriellen Erregern.
Was der Artikel noch bereithält:
- Schädlicher Stallstaub
- Belastende Arbeiten vermeiden
- Chance zur Optimierung der Arbeitsabläufe nutzen
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LANDWIRT AT 08/2025
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