Bauernsprecher Hans MeisterStreitfrage Quote

Streitfrage Quote

Tausende Landwirte haben in den vergangenen Jahren der Milchquotenregelung Kontingente gekauft. Jetzt sind die gekauften Lieferrechte wertlos, was viele Milchbauern als Enteignung empfinden. Ist das Geld, nach Abschaffung der Quote, verloren oder könnten die Milchbauern versuchen dieses Geld vom Staat zurückzufordern?

In der Ausgabe vom 16. Jänner habe ich dazu über die negative Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichtes betreffend einer eingebrachten Beschwerde berichtet. Der Klagenfurter Anwalt S., der diesbezüglich eine Gruppe von Landwirten in Österreich vertritt, sieht realistische Chancen für die Milchbauern. Er schreibt mir:

„Hinsichtlich der Entschädigungen der Milchquote hat in Österreich noch kein Höchstgericht entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar bisher eine Haftung der AMA abgelehnt, aber darauf verwiesen, dass man allenfalls die Republik Österreich in Anspruch nehmen kann. Genau das tue ich seit Längerem für zahlreiche Bauern mit Aufforderungsschreiben an die Vertretung der Republik Österreich (= Finanzprokuratur) und auch bereits eingebrachten Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich. Zudem ist die Entscheidung des von Ihnen erwähnten Bundesverwaltungsgerichtes nicht das Ende des Weges, sondern habe ich vielmehr Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben. Diese Entscheidung steht noch aus.

Der Verfassungsgerichtshof ist unter anderen für Eigentumsrechte zuständig. Dass beim Handel von Milchquoten unter Bauern Eigentumsrechte entstehen, hat auch bereits ein europäisches Gericht bei den Zuckerquoten ausgesprochen. Faktisch alle meine Mandanten sehen bzw. sahen in den Milchquoten Eigentumsrechte. Oft höre ich zudem, dass Banken die Milchquoten als Sicherheiten akzeptiert haben. Ich kämpfe seit Jahren erfolgreich für Bauern österreichweit und erinnere etwa an die Thematik Almfutterflächen, wo man sehr viel erreichen konnte. Das gleiche versuche ich nun auch für viele bei der Milchquote zu erreichen …“

Bundestag und EU-Kommission

Mit diesem Thema einer möglichen Entschädigung für Quotenkäufer hat sich der Deutsche Bundestag wie auch die EU auseinandergesetzt. Auf eine entsprechende Anfrage antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen am 9. Februar 2009:

„Seit Einführung der EG-Milchquotenregelung 1984 wird davon ausgegangen, dass mit dem Ablauf der Regelung die bestehenden Milchquoten entschädigungslos entfallen. Aus diesem Grund wurde die EG-Milchquotenregelung im EG-Ratsrecht jeweils ausdrücklich befristet angelegt. Derzeit gilt sie bis zum 31. März 2015. Vertrauensschutz über einen Fortbestand der EG-Milchquotenregelung und damit der Milchquoten über diesen Endtermin hinaus existiert daher nicht. Anerkannt ist zudem durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass die Milchquoten kein Eigentumsrecht, sondern lediglich eine öffentlich-rechtliche Abgabenvergünstigung darstellen. Ein Entschädigungsanspruch könnte daher nicht auf die Eigentumsgarantie gestützt werden …“

Antwort des ehemaligen EU-Agrarkommissars Ciolos im Namen der Kommission zur gleichen Thematik am 6. Dezember 2013:

„Investitionen in Milchquoten sind privatwirtschaftliche Entscheidungen von Landwirten (Unternehmern) auf eigene Gefahr. Es gibt kein berechtigtes Vertrauen, dass das Kontingent einen Wert über 2015 hinaus hätte. Eine Investition in Quoten hätte dies berücksichtigen müssen …

Außerdem wurden im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik keine Vorschläge für eine solche Entschädigung an die Milchviehhalter gestellt, weder vom Rat noch vom Europäischen Parlament.“

Die Streitfrage, ob die Milchquote Eigentum ist oder nicht, ist eine juristische. Es gilt auch hier: Wer es genau wissen will wird darum kämpfen müssen, ob es sich gelohnt hat weiß man immer erst hinterher.

Sie wollen uns Ihre Meinung zum Thema sagen? Schreiben Sie uns:

hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0316/821636-145, Fax: DW 151

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