ForstUnterweisungspflichten bei der Waldarbeit

Unterweisungspflichten bei der Waldarbeit

Von Reinhild JÄGER, LANDWIRT Redakteurin

Welche Pflichten der Arbeitgeber hat und ebenso der Arbeitnehmer, regelt in Österreich das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Zusätzlich gibt es noch je nach Sparte weitere gesetzliche Bestimmungen wie das Landarbeitsgesetz und die Landarbeitsordnungen in jedem Bundesland, die den Arbeitnehmerschutz der Arbeiter und Angestellten in der Landund Forstwirtschaft regeln. Zwei wichtige Aufgaben des Arbeitsgebers laut ASchG sind die Evaluierung und die Unterweisung der Arbeitnehmer. Bei der Evaluierung geht es darum, Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen, Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen und das Ergebnis auch zu dokumentieren. Mindestens ebenso wesentlich ist die Unterweisung der Mitarbeiter. Der Dienstnehmer muss diese Unterweisung nicht nur erhalten, sondern auch verstehen. Gerade in der Forstwirtschaft ist hier die Sprachbarriere aufgrund eines hohen Anteils an ausländischen Arbeitskräften ein Thema. Dr. Karin Wolf von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) appellierte außerdem daran, zu bedenken, dass nicht jeder das gleiche Verständnis für Abläufe an den Arbeitsplatz mitbringt und fordert daher: „Erklären Sie so, dass der Mitarbeiter es nach seinen Qualifikationen versteht.“ Der Arbeitgeber muss dem Arbeitsnehmer unter anderem auch die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen oder sich zumindest davon überzeugen, dass der Arbeitnehmer die geeignete und vollständige PSA einsetzt.

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