Bauernsprecher Hans MeisterVersichern beruhigt

Versichern beruhigt

Landwirt H. baut Käferbohnen an und hatte einen Hagelschaden. Die erste Schätzung (laut Hagelversicherung eine Vorerhebung) ergab laut Herrn H. 40% Schaden.

Die zweite Schätzung erbrachte 50 und teilweise 54% Schadensausmaß. Dagegen hat der Bauer Einspruch erhoben, weil das Schadensausmaß seiner Meinung nach größer war. Laut Landesleitung der steirischen Hagelversicherung soll die Schätzung aber mit 55 und teilweise 60% erfolgt sein. Herr H. beteuert, dass er das nicht gewusst habe, sonst hätte er diesem Ergebnis zugestimmt.

Er schreibt mir: „Hätte man mir dies bei der Schätzung so gesagt, wäre ich damit einverstanden gewesen.“

Die Drittschätzung erfolgte mit einem Schätzergebnis von 44 % auf die ganze Fläche. Dagegen hätte Herr H. noch Rekurs erheben können.

Meine Fragen dazu an die Hagelversicherung: Wie ist es möglich, dass so unterschiedliche Schätzergebnisse (20 % Differenz) zustande kommen?

Die steirische Landesleitung der Hagelversicherung antwortet dazu: „Zuallererst erfolgte die Schadenserhebung am Betrieb H. Feldstücke mit schwerer Hagelschädigung und Spezialkulturen (Käferbohnen auf Hecken) wurden dabei vorbesichtigt. Es wurde bei den Käferbohnen keine Quote von Sachverständigen genannt.

Der Grund von abweichenden Bewertungen liegt darin, dass wir es mit lebendigen Versicherungsgegenständen zu tun haben. Sie verändern ihr Aussehen im Laufe der Zeit. Sie haben in einem Jahr Krankheiten und in anderen Jahren nicht und werden von allen Witterungseinflüssen verändert. Die Sachverständigen sind Menschen, die manche Situationen unterschiedlich interpretieren.“

Warum hat Herrn H. niemand mitgeteilt, dass bei der Zweitschätzung das Ergebnis 55 und 60 % waren, dann hätte sich die Frage eines Rekurses gar nicht gestellt?

„Hr. H. hat sich sehr intensiv bei der Schadenserhebung eingebracht und war über die ermittelten Schadensquoten (55 und 60 %) bestens informiert. Er hat das Protokoll auch unterschrieben und gleichzeitig eine neuerliche Erhebung beantragt, da ihm die Schadensbewertung zu niedrig war. Bei der Zweiterhebung ermittelten zwei andere Sachverständige unabhängig eine Schadenquote von 44 %. Diese Quotendifferenz kommt daher, dass die Kultur durch jahrelangen Anbau auf der gleichen Fläche massiv von der sogenannten Fettfleckenkrankheit befallen ist. Das Filetieren der Schadensursachen ist bekanntlich eine äußerst sensible Sache, wurde aber in beiden Fällen zugunsten des Landwirtes bewertet.“

Warum bekommt der Bauer an Ort und Stelle keinen schriftlichen Beleg des Schätzergebnisses? Jeder Vertreter hat heute einen Drucker mit. Im Nachhinein kann mündlich alles behauptet werden und erschwert eine Lösungsfindung.

„Die Schadenserhebung erfolgt bei der Österreichischen Hagelversicherung seit 2006 mittels Tablet-PCs. Vor dem Unterschreiben werden die geschädigten Positionen zusammengefasst deutlich dargestellt. Die Unterschrift erfolgt elektronisch. Sobald der Sachverständige die Daten seines PCs synchronisiert, kann der Landwirt das Protokoll im Hagelportal downloaden und anschauen. Dieses System ist von den Landwirten anerkannt und hat sich seit Jahren bewährt.

Ergänzend zu den obigen Antworten einige Fakten: Alleine in der Steiermark wurden heuer mehr als 7.300 Schadensfälle abgewickelt. Auf 17.734 verhagelten und 7.633 sonstigen geschädigten Feldstücken (Frost, Dürre, Überschwemmung, Sturm, etc.) wurde mit jedem einzelnen Landwirt ein Ergebnis erzielt. Es gibt keinen einzigen Gerichtsprozess und keine Klage in Bezug auf die Schadenserhebung, und das bei über 25.000 Gutachten. Das ist nicht so leicht zu schaffen. Auch am Betrieb H. gibt es Einigung bei 25 von 26 Grundstücken. Über das eine bei dem es keine Einigung gab reden wir hier.“

Trotzdem denke ich, ein schriftlicher Beleg an Ort und Stelle könnte Missverständnisse und Fälle wie diesen verhindern.

Sie wollen uns Ihre Meinung zum Thema sagen? Schreiben Sie uns:

hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0043 316/821636-167, Fax: DW 151

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