Von Annette WENNESZ
Investitionen kann man unterschiedlich finanzieren. Auch das Finanzamt kann sich durch den Vorsteuerabzug daran beteiligen. Deshalb suchen Betriebe, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, nach Möglichkeiten, diese Geldspritze zu erhalten. In der Vergangenheit profitierten sie über Vorschaltmodelle vom Vorsteuerabzug aus Immobilieninvestitionen. Um das Modell zu nutzen, wurden die Gebäude nicht vom Betriebsinhaber selbst, sondern von einem vorgeschalteten Unternehmen errichtet. Dieses ließ sich die Vorsteuern vom Finanzamt erstatten und vermietete die Immobilie umsatzsteuerpflichtig an den Betrieb weiter. Möglich war dies durch das steuerliche Wahlrecht, dass der grundsätzlich steuerfreie Vermietungsumsatz als umsatzsteuerpflichtig behandelt wird. Solche Lücken hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren geschlossen.
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