Amtstierärzte haben Macht. Sie dürfen über Warenbeschlagnahmungen, Tierabnahmen bis hin zur Betriebsschließungen verfügen. Sind sie also – angelehnt an ihre Kollegen in der Humanmedizin, die gerne als Götter in Weiß bezeichnet werden – die Götter in Gummistiefeln?
Leser L. aus Oberösterreich will wissen, ob es für Amtstierärzte genaue Regeln gibt, was sie tun dürfen, und hat mir dazu konkrete Fragen gestellt, die der Landesveterinärdirektor der Steiermark, Dr. Peter Wagner, beantwortet:
Muss sich ein Amtstierarzt ankündigen? Eine gesetzliche Verpflichtung, dass Amtstierärzte beabsichtigte Kontrollen ankündigen müssen, besteht nicht. Vielmehr legt die EU-Verordnung 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen fest, dass amtliche Kontrollen prinzipiell ohne Vorankündigung zu erfolgen haben. Ausnahmen hiervon gibt es nur, wenn eine Vorankündigung hinreichend begründet und notwendig ist, damit die amtliche Kontrolle durchgeführt werden kann.
Darf ein Amtstierarzt allein Fotos machen und den Stall betreten? Die Anfertigung von Fotos und Videos durch den Amtstierarzt zur Beweisaufnahme ist jedenfalls zulässig. Es ist dem für die Tierhaltung Verantwortlichen, soweit die Erhebungszwecke nicht beeinträchtigt werden, Gelegenheit zu geben, bei der Kontrolle anwesend zu sein. Ist er nicht erreichbar, verhindert oder nicht gewillt, bei der Kontrolle anwesend zu sein, kann diese auch ohne ihn durchgeführt werden. In Abwesenheit auch sonstiger Betriebs- oder Familienangehörigen ist ein alleiniges Betreten des Stalles zur Durchführung einer Kontrolle durch den Amtstierarzt auch dann zulässig, insbesondere wenn der begründete Verdacht einer Gesetzesübertretung besteht. Gemäß § 36 des Tierschutzgesetzes haben die Vollzugsorgane unter Einhaltung der erforderlichen veterinärpolizeilichen Vorkehrungen das Recht, Liegenschaften, Räume und Transportmittel zum Zwecke der Kontrolle zu betreten oder sich den Zugang dazu zu verschaffen.
Gibt es eine Beschwerdestelle für Landwirte, die mit dem Vorgehen des Amtstierarztes nicht einverstanden sind? Beschwerden über die Vorgehensweise eines Amtstierarztes sind primär an dessen dienstrechtlich Vorgesetzten, das heißt im Falle eines Amtstierarztes einer Bezirksverwaltungsbehörde an den Bezirkshauptmann und im Falle eines Amtstierarztes der Veterinärdirektion an den Landesveterinärdirektor zu richten.
Welche generellen Rechte haben Amtstierärzte gegenüber Tierhaltern? Die Amtstierärzte der Bezirksverwaltungsbehörden sind nicht nur Amtssachverständige, sondern auch Organe der Behörde. Darüber hinaus sind die jeweiligen Befugnisse in den jeweils zu vollziehenden Materiengesetzen (z.B. Tierseuchengesetz, Tiergesundheitsgesetz, Tierschutzgesetz, Tiertransportgesetz, Tierarzneimittelgesetz, Futtermittelgesetz, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz) festgelegt und reichen von der Befugnis, alle für die Kontrolle der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen maßgeblichen Nachforschungen anzustellen, die entsprechenden Grundstücke, Gebäude und Beförderungsmittel zu betreten sowie unentgeltlich Proben in einem für die Probenahme erforderlichen Ausmaß zu entnehmen, bis hin zur Abnahme von Tieren oder zur Beschlagnahme gesundheitsschädigender Waren.
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