Bauernsprecher Hans MeisterWenn der Trafo schwankt …

Wenn der Trafo schwankt …

Landwirt K. schreibt mir: „Durch die Stromschwankungen gingen auf meinem Betrieb zwei Steuergeräte für eine Lüftungsund Alarmanlage kaputt. Nach Auskunft des Versicherers der Energie Steiermark war die Ursache ein defekter Trennschalter in der 20 kV-Trafostation. Da seitens der Energie Steiermark kein Wartungsmangel vorliegt, sei kein Schadenersatz zu leisten und Haushaltsgeräte könnten nur kulanterweise ersetzt werden, bekam ich als Auskunft.“

Die Energie Steiermark ist bei der Generali Versicherung AG versichert und diese lässt wissen: „Nach unseren Informationen ist unsere Versicherungsnehmerin für das vorliegende Ereignis nicht haftbar zu machen. Der Grund dafür ist: Für Schäden durch Spannungsschwankungen haftet Energie Steiermark nur dann, wenn davon Haushalts – geräte oder elektrische Bestandteile von Heizungsanlagen betroffen sind.“

In einem weiteren Schreiben schreibt die Generali Versicherung AG: „Damit wir solche Sachschäden regulieren können, muss seitens der Energie Steiermark Technik GmbH, wie in den betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten, der Verschuldensgrad der groben Fahrlässigkeit vorliegen. Für eine solche grobe Fahrlässigkeit, im Sinn einer auffallenden Sorglosigkeit, gibt es in dieser Angelegenheit keinerlei Anhaltspunkte.

Im Übrigen geht das oben erläuterte Haftungsregime über das gesetzliche Haftungsrecht hinaus, zumal der Oberste Gerichtshof wiederholt ausgeführt hat, dass Spannungsschwankungen im täglichen Energieversorgungsbetrieb technisch nicht zu verhindern sind. Nur ein darüber hinausgehendes, subjektiv vorwerfbares Fehlverhalten des Energieversorgers kann also eine Haftung für derlei Schäden begründen. Dies gilt selbstverständlich nur unter der Voraussetzung, dass die Vorkehrungen des Energieversorgers dem Stand der Technik entsprechen. Diese Voraussetzung ist bei dem von der Energie Steiermark Technik GmbH angewendeten System jedenfalls gegeben, sodass ein Stromkunde mit Frequenzoder Spannungsschwankungen rechnen muss. Letztlich bleibt also als unabdingbare Grundlage, damit wir überhaupt Schadenersatz für durch Spannungsschwankungen beschädigte Sachen eines privaten (= nicht gewerblichen) Stromkunden der Energie Steiermark Technik GmbH leisten können, dass davon Haushaltsgeräte oder elektrische Bestandteile von Heizungsanlagen betroffen sind.“

Kein Versicherungsschutz

Bleibt die Frage: Warum werden die Schäden durch Stromschwankungen bei den Haushaltsgeräten bezahlt und als Versicherungsschaden gewertet, die Schäden an Steuergeräten der Lüftung und an der Alarmanlage landwirtschaftlicher Einrichtungen aber nicht?

Darauf antwortete mir die Energie Steiermark: „Seitens der Generali Versicherung AG wurde im Schreiben eine missverständliche Begründung der Haftungsablehnung kommuniziert. Tatsächlich besteht zwar unsererseits ein Versicherungsschutz für Haushaltsgeräte im Falle von Schäden durch Spannungsschwankungen, jedoch nur für Kunden, welche auch die elektrische Energie von unserem Unternehmen beziehen. Da Familie K. Energielieferverträge mit kelag bzw. Energie Klagenfurt abgeschlossen hat, kann unsere freiwillige Mehrleistung nicht zur Anwendung gelangen. Somit erfolgt die Bewertung (ungeachtet dessen, ob Haushalt oder Landwirtschaft) lediglich nach den allgemeinen schadensrechtlichen Vorschriften. Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden ankommt, wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet.“

So sehr mit dem Wechsel der Stromversorger geworben wird, scheinen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht zur Gänze geschaffen worden zu sein. Wie sonst ist es möglich, dass Herr K. zwischen den Stühlen von Stromlieferant und Netzinhaber (Energie Steiermark) mit seinen Schadens – kosten durchfällt.

Sie wollen uns ihre Meinung zum Thema sagen? Schreiben Sie uns:

hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0316/821636-145, Fax: DW 151

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00