HubJagdWölfe dürfen doch nicht entnommen werden

Wölfe dürfen doch nicht entnommen werden

In Osttirol sind im heurigen Sommer bereits über 200 Schafe und auch ein fast ausgewachsenes Rind Wölfen zum Opfer gefallen.
Quelle: Holly Kuchera/shutterstock.com

Beim Wolf in Lavant in Osttirol fehlte dem Landesverwaltungsgericht die genaue Kennzeichnung, welches Wolfspärchen geschossen werden soll. Im Bescheid stehe lediglich ein Wolf in der Region. Es sei nicht ausreichend sichergestellt, dass die “richtigen” Wölfe entnommen werden, argumentiert das Gericht.

Man setze nun auf eine rasche Neufassung des Jagdgesetzes, erklärte eine Sprecherin von Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler gegenüber der APA. “An einer landesgesetzlichen Neuregelung zur Entnahme von Problemwölfen führt kein Weg vorbei. Mit dem derzeitigen System kommen wir leider nicht weiter. Es lässt zu viel Spielraum für zeitliche Verzögerungen und juristische Spitzfindigkeiten”, erklärte Geisler. Die Novelle solle noch heuer beschlossen werden. “In der Zwischenzeit halten wir Linie und reizen die derzeitigen Möglichkeiten aus. Bereits kommende Woche wird das Fachkuratorium Wolf, Bär, Luchs zusammentreten und über die Gefährlichkeit weitere Wolfsindividuen in Osttirol entscheiden. Dort sind im heurigen Sommer bereits über 200 Schafe und auch ein fast ausgewachsenes Rind Wölfen zum Opfer gefallen”, so der Landeshauptmann-Stellvertreter. Wenn notwendig, solle auch “juristisches Neuland” betreten werden.

Gesetzliche Neuregelung gefordert

Ziel bleibe weiterhin die Anpassung der FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Richtlinie und eine grenzüberschreitende Betrachtung der Wolfspopulation. “Ohne die Einsicht der EU, dass der Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht ist, haben alle Bemühungen auf Landesebene nur den Charakter der Symptombekämpfung”, betonte Geisler.

Landwirtschaftskammer Tirol-Präsident Josef Hechenberger forderte eine “umgehende gesetzliche Neuregelung nach Aufhebung der Abschussbescheide”. Die Zeit drängt, und zwar nicht erst seit heute. Dass die bis Ende Oktober geltenden Abschussbescheide nun nicht mehr ausgeführt werden können, zeigt, wie weit wir von einem praktikablen Raubtiermanagement entfernt sind. Wenn es nicht rasch zu einer gesetzlichen Neuregelung beziehungsweise einer Novellierung des Jagdgesetzes kommt, dann werden sich wohl viele Bauern überlegen, ob sie ihre Tiere im nächsten Sommer überhaupt auf die Alm treiben oder die Tierhaltung komplett aufgeben”, zeigte sich Hechenberger alarmiert und ergänzte: “Wir setzen unsere Almwirtschaft zugunsten eines nicht mehr vom Aussterben bedrohten Raubtieres aufs Spiel.” Es müsse gehandelt werden, “und zwar noch diesen Herbst – da müssen politische Zusagen dann auch umgesetzt werden”.

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