Chinaexporte sollen das Geschäft beleben. Auch in der Schweinebranche. Zuerst gilt es aber, eine Zusatzerklärung zu unterschreiben.
In einem Informationsschreiben der Vermarkter an ihre Schweineproduzenten heißt es dazu: „Trotz intensiver Bemühungen konnte das für die Verhandlungen zuständige Büro für veterinärbehördliche Zertifizierungen es nicht erreichen, dass die derzeitigen Inhalte des bestehenden Viehverkehrsbzw. Lieferscheins von den chinesischen Behörden als Ausreichend akzeptiert werden.
Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium in Wien und den Amtstierärzten in den Bundesländern können die Exporte nur abgefertigt werden, wenn eine entsprechende Zusatzerklärung vom Landwirt unterfertigt und dem Lieferschein angefügt wird …“
Konkret bedeutet das also, Schweinebauern müssen (sollen?) derzeit bei der Abholung ihrer Tiere eine Zusatzerklärung unterschreiben in der sie bestätigen, dass ihr Bestand in den vergangenen zwölf Monaten frei von Krankheiten wie APP, TGE, PRRS ist und die Tiere derzeit keine augenscheinlichen klinischen Symptome auf Rotlauf zeigen.
Daraus ergibt sich die Frage, was passiert, wenn ein Landwirt ein klinisches Symptom übersieht und doch etwas passiert zum Beispiel Stopp des Chinaexportes? Wofür haftet der Unterzeichner?
Das Nichtkennen der Konsequenzen macht manche Landwirte unsicher. Korrekterweise müsste wohl der Tiergesundheitsdienst oder der zuständige Tierarzt unterschreiben. Dafür bezahlt der Bauer diese auch. Was bedeutet diese Situation für die betroffenen Landwirte?
Dazu bat ich den Verband Österreichischer Schweinebauern, das Gesundheitsministerium und das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) um eine Stellungnahme. Das BMNT sagt dazu folgendes:
Was geschieht, wenn der Landwirt die Zusatzerklärung nicht unterzeichnet?
„Es gibt keine Verpflichtung einer Bestätigung für den Landwirt, die allerdings die Grundlage für einen späteren Export ist. Insofern wird sich das im Innenverhältnis der Wertschöpfungskette, ohne Einfluss von außen, selbst regeln, ähnlich wie in anderen EU-Staaten. Im Falle, dass der Landwirt keine Bestätigung ausstellen will oder kann, ist entweder ein Tierarzt herbeizuziehen oder die Tiere können NICHT für den China Export verwendet werden.“
Wofür haftet der Landwirt wenn er die Zusatzerklärung unterschreibt?
„Der Landwirt bestätigt das, was er guten Wissens und Gewissens bestätigen kann. Es handelt sich bei den aufgezählten Tierkrankheiten übrigens um Sachverhalte, die der Tierhalter auch im Eigeninteresse aus wirtschaftlichen Gründen im Griff haben will. Der TGD kann dabei zukünftig selbstverständlich eine Rolle spielen… Grundsätzlich wurde diese Zusatzbestätigung entwickelt, um eine der umfangreichen chinesischen Anforderungen zu erfüllen und die Krankheitsfreiheit gemäß dem Text im Schweinefleischprotokoll zu bestätigen…
Wie auch routinemäßig mit dem Viehverkehrsschein bestätigt, übernimmt der Landwirt, als erstes Glied in der Kette der LebensmittelProduktion, die Verantwortung darüber, dass die Tiere aus einem krankheitsfreien Betrieb stammen, zumindest was augenscheinlich erkennbar ist. Der Landwirt haftet für die, gemäß genauem Wortlaut in der Zusatzbestätigung angeführtem, Sachverhalt. Der Text wurde von der Landwirtschaftskammer aus juristischer Sicht geprüft und bestätigt, dass er in diesem Wortlaut von den Landwirten unterschrieben werden kann.“
Fakt ist: der Landwirt bestätigt die Krankheitsfreiheit des Bestandes und unterschreibt, wofür Tiergesundheitsdienst und Tierarzt zuständig sind.
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