LandlebenFamilie17 Fragen und Antworten zur Hofübergabe

17 Fragen und Antworten zur Hofübergabe

Von Gerhard PUTZ

1. Gibt es einen Pflichtteil für weichende Erben? Wenn ja, wie hoch ist dieser?

Bei der Übergabe haben die weichenden Kinder keinerlei Anspruch. Ihren Pflichtteil können die weichenden Erben erst nach dem Tod des Übergebers/der Übergeberin fordern, nicht aber zu Lebzeiten der Übergeber. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles, den der jeweilige Erbe (ab 1.1.2017 nur mehr die Kinder und der Gatte/die Gattin, nicht aber die Eltern) bekommen würde, wenn der Erblasser nichts anderes verfügt hätte (z.B. Übergabe zu Lebzeiten).

Beispiel: Herr O. hinterlässt seiner Ehepartnerin und dem Sohn 90.000 Euro. Die Ehefrau würde aufgrund der gesetzlichen Erbfolge ein Drittel, also 30.000 Euro, erben, der Sohn 60.000 Euro. Hat Herr O. seine Pflegerin als Alleinerbin eingesetzt, so bekommen die beiden nur den Pflichtteil, als 15.000 bzw. 30.000 Euro.

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00