Fachartikel Alle Artikel: Fachartikel Wissen Alle Artikel: Wissen
Nur mit Abo: Aus der Bio-Kontrolle
Sanktionen bei der Biokontrolle sind immer unangenehm. Wir geben Tipps, worauf Sie besonders achten müssen.
Ab dem Zeitpunkt, wo ich mit einer Bio-Kontrollstelle ein aufrechtes Kontrollverhältnis habe, muss ich mich an alle relevanten Richtlinien halten – somit auch an die Zukaufsrichtlinien für Futtermittel. Vor diesem Hintergrund macht es keinen Unterschied, ob ich ein Umstellungsbetrieb oder ein bereits seit Jahren anerkannter Bio-Betrieb bin.
Grundsätzlich dürfen maximal 30 % der Trockenmasse in der Jahresration (Grundfutter und Kraftfutter zusammen) aus Umstellungsfuttermitteln bestehen, wenn das Umstellungsfutter zugekauft wird. Achten Sie unbedingt darauf, für das Futter ein gültiges Zertifikat und eine korrekte Rechnung zu haben. Zur Berechnung der möglichen Zukaufsmenge empfiehlt sich ein Blick in den aktuellen Betriebsmittelkatalog.
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein Abo.
Bereits Abonnent? Hier einloggen!
LANDWIRT Digital Monatsabo 1. Monat um € 1,-- danach € 14,50 / Monat
Flexibel, monatlich kündbar und jederzeit verfügbar. Ohne Bindung – mit Qualität, die überzeugt.
- Jederzeit digital dabei – auf all Ihren Endgeräten
- Exklusiver Zugang zu allen Inhalten auf landwirt-media.com
- Nutzung der LANDWIRT KI
- und vieles mehr
Hier finden Sie weitere Print-Abonnements
Kontakt zum Autor
Mehr zu Bio

Bio
Nur mit Abo: Südtiroler Landwirt produziert Bio-Äpfel und Bio-Milch

Bio
Nur mit Abo: Erzeugen. Vermarkten. Dranbleiben.

Bio
Nur mit Abo: Kommt die Bio-Fütterung an konventionelle Leistungen heran?

Bio
Nur mit Abo: Mobilstall im Tierwohlcheck



Bio
Nur mit Abo: Schweizer Bio-Betrieb setzt auf Automatisierung

Bio
Nur mit Abo: Die Schleiereule als lautloser Mäuseschreck


Bio
Nur mit Abo: Kränkelnde Hühner sanft unterstützen

Bio
Nur mit Abo: Herbstaussaat bei trockenen Böden

Bio
Nur mit Abo: Vom Beet ins Lager
Kommentare
Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an.