Anrechnung erst wieder ab 2027
Ein wesentlicher Grund sei, dass Mineralölunternehmen ihre im Zuge einer Übererfüllung der THG-Minderungsquote in den Vorjahren eingesparten Emissionen nur noch 2024 oder dann erst wieder ab 2027 anrechnen lassen könnten, erläuterte das UBA am Donnerstag (12.12.). Zugleich lasse die Rechtsänderung für die Jahre 2025 und 2026 einen deutlichen Anstieg beim Verbrauch an Biokraftstoffen erwarten. Das UBA stellte des Weiteren fest, dass der Rückgang bei den Biokraftstoffen auch durch das starke Wachstum von fast 14 % bei der Nutzung von erneuerbarem Strom im Schienen- und Straßenverkehr nicht ganz ausgeglichen werden konnte. Rechnerisch dürften 2024 dem Amt zufolge insgesamt rund 9 Terrawattstunden grüner Strom im Verkehr eingesetzt worden sein, was etwa 3 % der erneuerbaren Stromerzeugung entsprechen würde. Insgesamt sei temporär von einem Rückgang des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehrssektor auszugehen.
Fälschungen drücken Nachfrage
Damit bestätigte das UBA Aussagen von Branchenkennern. So hatte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek, kürzlich festgestellt, dass Deutschland beim Klimaschutz im Verkehr aktuell keinen Schritt weiterkomme, im Gegenteil. Dafür verantwortlich macht das HBB Klimaschutzbetrügereien. Der THG-Quotenpreis sei durch gefälschte Upstream-Emission-Reduction-(UER)-Zertifikate sowie mutmaßlich falsch deklarierten fortschrittlichen Biokraftstoff aus Palmöl stark gedrückt worden. Wegen dieser Schwemme von Fälschungen sei die Nachfrage eingebrochen.
Im ersten Halbjahr waren in Deutschland laut UFOP-Angaben etwa 1,2 Mio. Tonnen und damit „nur“ 7,0% weniger Biodiesel nachgefragt worden als im Vorjahreszeitraum. Die Beimischung sank um 0,2 Prozentpunkte auf 7,7%. Die Förderunion hatte seinerzeit für das Gesamtjahr einen Absatz von Biodiesel und HVO von 2,4 Mio. Tonnen erwartet. Damals war aber noch nicht bekannt gewesen, dass die Übertragung von THG-Quotenübermengen für zwei Jahre ausgesetzt wird. AgE
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