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Deutschland: Milchwirtschaft über Umweltbundesamt verärgert

Ein Streitpunkt ist die Einordnung von klassischen Joghurtbechern.
Quelle: Igor Nikushin / shutterstock.com

Die Milchwirtschaft zeigt sich in Bezug auf das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) enttäuscht vom Umweltbundesamt (UBA). Wie der Milchindustrie-Verband (MIV) im „Milch-Politikreport“ berichtet, lud das UBA nach anderthalb Jahren Anfang Dezember zu einer einstündigen Informationsveranstaltung. Der MIV kritisiert jedoch, dass auch in dieser Sitzung drängende und bekannte Fragen unbeantwortet blieben. Das Jahr 2024, das zur Klärung genutzt werden sollte, geht damit ohne Fortschritte zu Ende. Der Verband verweist darauf, dass gegen das Gesetz bereits Verfassungsklagen eingereicht wurden.

Kritik an der Rolle der Einwegkunststoffkommission

Das Gesetz sieht die Einrichtung einer Einwegkunststoffkommission vor, die das UBA zu gesetzlich festgelegten Vorhaben beraten soll. Dazu wurden 51 Verbände aufgefordert, innerhalb von drei Wochen Teilnehmer zu benennen – ein Prozess, den der MIV als irritierend beschreibt, da keine Gewichtung nach Betroffenheit erfolgte. Die Wirtschaft benannte dennoch fristgerecht Vertreter. Seither berät die Kommission, hat jedoch laut MIV den Eindruck, dass das UBA ausschließlich Empfehlungen umsetzt, die eine Zuordnung von Produkten unter das Fondsgesetz fördern. Gegenargumente würden ignoriert.

Ein Streitpunkt ist die Einordnung von klassischen Joghurtbechern. Der MIV argumentiert, dass diese nicht für den sofortigen Verzehr vorgesehen und somit keine To-go-Produkte sind. Das UBA sieht dies anders, was Molkereien zur Zahlung von Abgaben für die anfallende Plastikmenge verpflichten würde. Der Verband kritisiert diese Interpretation und fordert ein klarer formuliertes Gesetz, das sich auf tatsächlich betroffene Produkte des To-go-Bereichs beschränkt.

Ein Gesetz mit Konfliktpotenzial

Der MIV stellt fest, dass es auch nach möglichen erfolgreichen Verfassungsklagen einen rechtlichen Rahmen für die „Erweiterte Herstellerverantwortung“ gemäß der EU-Einwegkunststoffrichtlinie geben werde. Jedoch wünscht sich die Branche ein verständliches Gesetz, das auf die spezifischen Anforderungen des To-go-Sektors eingeht. Im aktuellen Zustand bezeichnet der Verband das Gesetz als „Albtraum“.

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