Der erste Ferialjob – das gilt es zu beachten
Die 15-jährige Lena möchte unbedingt ihr Taschengeld aufbessern. Daher liegt sie ihren Eltern schon monatelang mit dem Wunsch in den Ohren: „Ich brauche einen Ferialjob!“ Grundsätzlich finden ihre Eltern die Idee auch gut. Ein Einblick in den ganz normalen Arbeitsalltag wäre sicherlich eine notwendige Erfahrung. Dennoch stellen sich einige Fragen: Ist Lena überhaupt alt genug? Welche Arbeit kommt infrage? Bekommt man dann noch Kinderbeihilfe während der Ferienarbeitszeit?
Jugendliche müssen das 15. Lebensjahr vollendet haben, um in Österreich einen Ferienjob antreten zu können. Allerdings gilt als zweite Auflage: Die Schulpflicht (das heißt neun Schuljahre) muss vollendet sein. Personen unter 15 Jahren, die diese Voraussetzung bereits erfüllen, dürfen nur im Rahmen von Lehrverhältnissen oder besonderen “Ferialpraktika”, die dazu dienen, während des
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