Von Gerald ROTHLEITNER
Eine wichtige Grundregel im Holzgeschäft ist, dass die beiden Vertragspartner ihre Handelsvereinbarung durch einen entsprechenden Vertrag – den Schlussbrief – festigen. Die Basis für diese Verträge sind in Österreich das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), die ÖHU (Österreichische Holzhandelsusancen) und das MEG (Maßund Eichgesetz). Zusätzlich wirken noch etwaige Branchenvereinbarungen der Forst Holz Papier(FHP)-Partner. Für das Kernsortiment, das Sägerundholz, hat die Kooperationsplattform FHP einen Musterschlussbrief vereinbart. Der FHP-Musterschlussbrief kann entweder eins zu eins von der Vertragspartnern übernommen werden oder die Basis für die individuell gestalteten Verträge sein.
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