LandlebenFamilieEhe vs. Lebensgemeinschaft

Ehe vs. Lebensgemeinschaft

Von Katharina FRUTH

Laut Datenreport 2016 (Herausgeber: Statistisches Bundesamt und das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) lebten im Jahr 2014 17,5 Mio. Ehepaare und 2,9 Mio. gemischtoder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in Deutschland, zusammen also rund 20,4 Mio. Paare. Wer miteinander leben, lebenslang füreinander da sein und Sicherheiten schaffen will, kann das natürlich durch beide Lebensformen tun. Rechtlich gibt es hier aber doch einige Dinge zu beachten. In Deutschland begründet eine Ehe kein ausdrückliches gesetzliches Wohnrecht, es besteht allerdings in einer Ehe grundsätzlich die Pflicht zum Zusammenleben der Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft. Stirbt der Partner, dann muss jedenfalls bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ausschließlich mit den Erben geklärt werden, ob das Wohnen, Weiterführen bzw. Einsteigen am Hof gestattet ist und in welcher rechtlichen Form, vor allem, wenn der Partner nicht bereits Miteigentümer ist oder selbst mittels Testament als Erbe oder Miterbe eingesetzt wurde.

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