Viele betrachten die Ehe heutzutage als veraltet und nicht mehr notwendig. Ganz anders noch in den 1970er-Jahren. Mit einer Hochzeit galten die Frau und die Kinder als abgesichert. Zudem war es verpönt, in „wilder“ Ehe zusammenzuleben. Hier war der gesellschaftliche und auch familiäre Druck hoch. Das Erstheiratsalter lag bei durchschnittlich 24,4 Jahren für Männer und 21,4 Jahren für Frauen. 2022 war das durchschnittliche Erstheiratsalter in Österreich für Männer 33,3 Jahre, für Frauen 31,3 Jahre. Damit stieg es jeweils gegenüber dem Vorjahr und auf einen Höchststand – wir heiraten also immer älter. Ein interessantes Detail: Seit 1991 ist das mittlere Alter bei der Geburt des ersten Kindes niedriger als das mittlere Heiratsalter. Sprich: Es kommen mehr uneheliche Kinder zur Welt. Man muss nicht mehr heiraten, um abgesichert zu sein. Doch abseits der Romantik einer Hochzeit, gibt es, nüchtern betrachtet, einige Vorteile im Gegensatz zu einer Lebensgemeinschaft. Susanne Mitterer von der Landwirtschaftskammer: „Wer nicht heiraten möchte, sollte sich dessen bewusst sein und gewisse Punkte vertraglich regeln.“
Die Rechte der Frau in der Landwirtschaft – Broschüre zum Download
Wo bekomme ich Hilfe bei Konflikten?
Bäuerliches Sorgentelefon: Vertraulich, anonym, kompetent.
Einfach anrufen unter Tel. 0810/676810
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, österreichweit zum Ortstarif. Hier gibt es u. a. Unterstützung bei
- Hofübergabe bzw. -übernahme
- Partnerschaft
- Konflikten zwischen Jung und Alt
- Arbeitsüberlastung
- Krankheit und Pflege
- wirtschaftlichen Sorgen
Lebensgemeinschaft
Von einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn ein Paar länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenlebt ohne verheiratet zu sein. Dabei ist nicht zwingend notwendig, auch gemeinsam zu wohnen. Auch bei getrennten Wohnsitzen kann eine Lebensgemeinschaft vorliegen. Im Unterschied zu einer Ehe…
Was dieser Artikel noch bereit hält
- Finanzielle Unterschiede
- Was bei der Hofübergabe beachten
- Eheliche und uneheliche Kinder
- Eingetragene Partnerschaft
- Pflegegeld
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