KommentarEinigung mit säuerlichem Nachgeschmack

Einigung mit säuerlichem Nachgeschmack

Um den hohen Biodiversitätsverlust und die Schädigung der Ökosysteme in den Griff zu bekommen, plante die EU-Kommission seit längerem entsprechende Gesetzesverschärfungen. Dazu legte sie 2022 einen umfangreichen Vorschlag für ein Gesetzeswerk zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und Renaturierung vor (siehe Bericht im Bauernanwalt 19/2022: „Der EU Grenzen aufzeigen!“).

Bei der ersten Abstimmung im Juli 2023 im EU-Parlament sprach sich mit 336 EU-Abgeordneten nur eine dünne Mehrheit für das heftig umstrittene Gesetzeswerk („Nature Restoration Law“) aus. 300 votierten dagegen.

Neben den rechten Parteien lehnte vor allem die Europäische Volkspartei (EVP) den Entwurf, der ein zentrales Element des „Green Deal“ ist, vehement ab. Die Auflagen würden vor allem die Landwirtschaft zu hart treffen.

 

Das hält der Beitrag sonst noch für Sie bereit:

  • Leichte Entschärfungen durch den Trilog-Kompromiss
  • Last-minute-Appelle vor der finalen Entscheidung im EU-Parlament
  • Was das neue „Renaturierungsgesetz“ vorsieht
  • Kommende Herausforderungen und „Notfallbremse“
  • EU-Rat kann noch Vorgaben machen

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