Um nicht von der Sozialversicherung, dem Finanzamt, dem Arbeitsinspektorat oder gar den Verwaltungs- und Strafgerichten wegen allfälliger Verstöße belangt zu werden, müssen auch die
land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber über die rechtlichen Vorgaben Bescheid wissen und diese penibel einhalten. Dabei geht es um viele unterschiedliche Themen, die wir kurz und bündig in diesem Beitrag beleuchten wollen.
Nicht jede Person kann angestellt werden. EU-Staatsbürger sind zwar den Inländern gleichgestellt, Drittstaatenangehörige (= Nicht-EU-Staatsbürger) brauchen neben einem gültigen Visum vorab aber auch eine Beschäftigungsbewilligung vom AMS.
Dies hält der Beitrag noch für Sie bereit:
- Einstellen von ausländischen Dienstnehmern?
- Was ein Betriebsführer beim Dienstvertrag beachten muss
- Wichtiges zur Lohnabrrechnung
- Meldepflichtn des Dienstgebers
- Änderungen bei Gemeinschaftsunterkünften
- Gefahrenevaluierung am Betrieb
- Wo man Rat und Hilfe bekommt
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