KommentarGeneralzugang zur Natur?

Generalzugang zur Natur?

Immer mehr Menschen ergreift die Leidenschaft für Aktivitäten in der Natur. Dabei kommt es immer wieder zu Konflikten mit den Grundbesitzern – meist sind dies Land- und Forstwirte. Dass es für die Benutzung fremden Eigentums wie Wiesen, Flure, Almen, Bergland oder Wälder eindeutige gesetzliche Regeln gibt, wird von den Naturnutzern und Freizeitsportlern zunehmend ignoriert. Ganz nach dem Motto „die Natur gehört uns allen“ setzt man sich immer häufiger über diese bestehenden Vorschriften hinweg und sich selbst ins Unrecht (siehe u.a. die Bauernanwalt-Berichte in den Landwirtausgaben 9, 12 und 19/2023).

Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:

  • Forderung nach einem Verfassungsrecht auf freien Zugang zur Natur
  • Naturpark wegen Bewerbung und Benutzung eines privaten Bringungsweg verurteilt
  • Stadt als Naturpark-Trägerin will obsiegenden Grundeigentümer nun quasi enteignen

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