KommentarGerichtsurteile mit Sprengkraft

Gerichtsurteile mit Sprengkraft

Landwirtschaft bedeutet Arbeiten in und mit der Natur sowie unter freiem Himmel. Auch wird diverses Erntegut wie Stroh- oder Silageballen oft auf Äckern oder Wiesen zwischengelagert und nach und nach auf den Hof bzw. in den Stall gebracht. Ähnlich verhält es sich beim Holz in den Wäldern oder links und rechts von Bringungswegen. Doch nun sorgt ein Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) in Wien als Letztinstanz für Bescheidbeschwerden für gewaltige Unsicherheiten bei den Landwirten.

Landesrecht gilt

Im Herbst 2022 urteilte das Landesverwaltungsgericht Kärnten in Klagenfurt (Erkenntnis KLVwG-2057-2058/9/2021), dass das Lagern von Siloballen außerhalb des Siedlungsgebiets gemäß dem Kärntner Naturschutzgesetz unzulässig sei.

 

Das hält der Beitrag weiters für Sie bereit:

  • Revision an den Verwaltungsgreichtshof samt Erkenntnis
  • Unterschiedliche Handhabung der Länder bei Erntegutlagerungen in freier Natur
  • Reparaturbedarf beim Kärntner Naturschutzgesetz
  • Höchstgerichtsurteil zum Urlaubsabbau von Angestellten

 

 

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