Jede dritte Ehe in Deutschland und in Österreich scheitert. Auch in der Landwirtschaft gilt nicht mehr zwangsläufig das Versprechen „bis dass der Tod uns scheidet“. Während sich bei den meisten eine Scheidung auf den privaten Bereich beschränkt, sieht das bei Bauernfamilien ganz anders aus. Schließlich findet hier Leben und Arbeiten unter einem Dach statt.
Spätestens mit der Eheschließung gibt der eingeheiratete Partner oder die Partnerin oft sein vorheriges berufliches Leben auf und steigt als Arbeitskraft, Familienmanager oder zusätzlicher Betriebsleiter auf dem Hof ein. Sie oder er ist plötzlich finanziell auf ihren Partner angewiesen oder vom Hof abhängig. Schlimmstenfalls steht der Eingeheiratete nach der Scheidung mittellos
da – ohne Vermögen, Einkommen oder Altersvorsorge.
Betrieb bei einer Scheidung erhalten
Im Gegenzug kann eine Scheidung auch die Existenz des Hofeigentümers und seines landwirtschaftlichen Betriebes gefährden. Insbesondere, wenn das Ehepaar nichts vertraglich geregelt hat und die Aufteilung des Vermögens ansteht. Ein leichtes Sicherheitsnetz gibt es: Das deutsche Recht sieht vor, dass der Hof zu seinem Schutz nicht nach dem Verkehrswert, sondern nur nach dem realen Ertragswert bewertet wird. Damit fällt der Zugewinnausgleich geringer aus. In Österreich wird das betriebliche Vermögen bei einer Scheidung nicht aufgeteilt. Problematisch ist es, wenn beide Partner Eigentümer des Betriebes sind. Das bleiben sie auch nach der Scheidung.
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