Von Stefanie WIESER
Mit den steigenden Temperaturen zieht es momentan wieder viele Menschen in den kühlen Wald. Familien, Wanderer, Pilzsammler, Biker, Waldbewirtschafter und Frächter sind dort unterwegs. Die Sicherheit hat dabei das ganze Jahr über Saison. Eine Einschränkung des freien Betretungsrechts des Waldes wird in der Öffentlichkeit leider oft allgemein als „(Aus-)Sperren“ wahrgenommen. Tatsächlich sieht das Gesetz aber eben zum Schutz von Mensch und/oder Natur Grenzen in Form von Nutzungsbeschränkungen vor: Ganz offensichtlich ist dies bei befristeten forstlichen Sperrgebieten aufgrund von Waldarbeiten. Einschränkungen können sich neben dem Forstgesetz auch aus anderen Rechtsbereichen wie dem Naturschutzrecht oder dem Jagdrecht ergeben. Ein Schild allein schützt aber nicht vor einem Schadenseintritt, sondern vor allem das entsprechende Verhalten. Wichtig festzuhalten und zu kommunizieren ist jedoch gleichzeitig: Nur weil kein (Verbots-) Schild steht, ist im Wald nicht automatisch alles erlaubt
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