Von Michael HINTERSTOISSER
Als in den 1960er-Jahren auf Grund der Aufgabe von Almen und der abnehmenden Bestoßungszahlen Prämien für Almvieh eingeführt wurden, musste eine Bezugsgröße für die Gewährung dieser Förderung gefunden werden. Dies war anfangs die Zahl der aufgetriebenen Tiere, später ergänzt um die bewirtschaftete Lichtweidefläche. Ab dem Jahr 2000 wurde bei der Ausgleichszulage dann auf eine reine Flächenprämie umge stellt.
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