KommentarVon Erbhöfen und anderen Fragen

Von Erbhöfen und anderen Fragen

Der österreichische Landwirt Siegfried F. * macht sich Gedanken über die Vererbung seines Hofes. Dazu fragte er in der Bauernanwalt-Redaktion nach, wie das bei einem Erbhof abläuft. Er wollte auch wissen, ob er bereits erfolgte Schenkungen an seine weichenden Kinder bei deren Erbanspruch anrechnen kann.

Laut den von uns kontaktierten Erbrechtsexperten hat die Bezeichnung Erbhof zwei unterschiedliche Bedeutungen:

  • Einerseits wird die Ehrenbezeichnung Erbhof an Familien verliehen, die seit mehreren Generationen und mindestens 200 Jahren in direkter Linie im Besitz eines geschlossenen Hofes sind und diesen bewirtschaften. Die jeweiligen Bundesländer (z.B. Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg) haben Erbhofgesetze, in denen der Titel Erbhof rechtlich geregelt ist. Dieser Titel muss vom Hofeigentümer selbst schriftlich beantragt werden.
  • Im Rahmen des Anerbenrechts hat der Begriff Erbhof aber eine gänzlich andere Bedeutung und ist ein Sondererbrecht.

Das lesen Sie sonst noch im Beitrag:

  • Was Sie über das Anerbengesetz wissen müssen
  • Vorabgeschenke  und der Pflichtteil beim (Ver)Erben
  • Verkäuferhaftung bei Steuerungsgerät
  • Aktuelle Entwicklungen bei Bauernanwalt-Fällen

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