ForstWald sperren – aber richtig!

Wald sperren – aber richtig!

Erschienen in: LANDWIRT AT 02/2014

Von DI Mag. Peter HERBST, Jurist, Villach

Das Forstgesetz kennt eine ganze Reihe möglicher Sperrgründe (§ 33 Abs. 2). Beschränkungen der Benützung des Waldes zu Erholungszwecken können behördlich verfügt werden, sich direkt aus dem Gesetz ergeben oder vom Wald eigentümer festgelegt werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00