KommentarWenn ein Baum umfällt

Wenn ein Baum umfällt

Nicht selten stellt sich bei umgestürzten Bäumen die Haftungsfrage. Dabei geht es um eine rechtzeitig erfolgte oder nicht erfolgte Gefahrenabwehr durch den jeweiligen Baumeigentümer bzw. Baumbesitzer.

Landwirt Rudi Argwohn (Name anonymisiert) aus einem österreichischen Bundesland schickte der Bauernanwalt-Redaktion folgende Anfrage: „Ein umgestürzter Waldbaum aus dem angrenzenden Wald hat Jungbäume in meiner Waldparzelle massiv geschädigt. Weil der Nachbar seinen Baum aber nicht wegräumt, griff ich zur Selbsthilfe. Wem gehört nun der Baum und darf ich ihn verwerten?“

Das erfahren Sie im Beitrag:

  • Grundsätzliches zur zivilrechtlichen Haftung bei Baumumstürzen
  • Das Haftungsprivileg im Wald
  • Haftungserleichterung für Kommunen und Private kommt

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