LandlebenErnährungwertvoll für die Tiergesundheit

wertvoll für die Tiergesundheit

Von Georg FREYMÜLLER und Markus KÖNIGSHOFER

Jedes Schwein am Schlachthof wird zweimal amtlich untersucht. Einmal vor der Schlachtung und einmal danach. Das ist im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz festgelegt. Der amtliche Veterinär erfasst Auffälligkeiten bei der Lebendbeschau sowie bei der Schlachtkörper- und Organuntersuchung. Diese Beanstandungen werden in Form von Codes am Klassifizierungs- und Wiegeprotokoll der Österreichischen Fleischkontrolle (ÖFK) angeführt. Einerseits sehen Sie am Protokoll die Klassifizierung (Magerfleischanteil) und damit die Leistung der Tiere. Andererseits können die Organbefunde Hinweise zum Gesundheitsstatus Ihrer Tiere liefern. Daraus ergeben sich oft auch Anhaltspunkte für Optimierungen am Betrieb.

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