Frage: Ich lese immer wieder von 365 Tagen Auslauf in der Bio-Milchviehhaltung. Wie viele Tage Auslauf sind nach der EU-Bio-Verordnung sowie nach den größten Verbänden tatsächlich nötig?
Antwort: Betriebe mit Anbindehaltung (Kleinbetriebsregelung) müssen während der Weidezeit Zugang zu Weideland haben und außerhalb der Weidezeit müssen Sie mindestens 2 x/Woche Auslauf gewähren. Bei Laufställen muss Auslauf gewährt werden, wenn die klimatischen Bedingungen und der Bodenzustand dies gestatten. Wird Rindern in Laufställen an mindestens 120 Tagen Weidegang gewährt, muss diesen Tieren laut EU-Bio-VO kein Winterauslauf gewährt werden. Für BIO AUSTRIA-Betriebe gilt dies genauso, wenn 180 Weidetage erreicht werden.
Dieser Beitrag ist Teil der LANDWIRT-Bio Rubrik “Aus der Kontrolle”. Worauf Sie sonst noch achten sollten, damit die Bio-Kontrolle reibungslos abläuft, erfahren Sie in der aktuellen LANDWIRT-Bio Ausgabe 2/2019. Bestellen Sie gleich ein Probeheft!
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