Ab sofort wird dieses Angebot auf Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen ausgedehnt. Maximal fünf Personen pro Haushalt können sich einmal wöchentlich kostenfrei mittels PCR-Test auf SARS-COV-2 testen lassen.
Voraussetzungen:
1. Die Testperson hat ihren Hauptwohnsitz an der Vermieteradresse, wo es zu regelmäßigen Kontakten mit Gästen kommen kann.
2. Der Hauptwohnsitz ist bestätigt über ZMR/Zentrales Melderegister-Auszug.
3. Es wurde von der Gemeinde bestätigt, dass der Betrieb 2019 eine Tourismusabgabe geleistet hat.
Teilnahme ist freiwillig
Das Ziel ist, Österreich als sicheres Urlaubsland zu positionieren. Die Teilnahme an dem Test ist freiwillig. Vorab muss man sich jedoch über österreich.gv.at registrieren lassen und einen Antrag stellen. Bei der Test-Abwicklung vor Ort hilft der örtliche Tourismusverband. Es ist aber auch eine direkte Kontaktaufnahme mit einem der Partner-Testlabors von „Sichere Gastfreundschaft“ möglich. Das Angebot ist vorerst bis Ende April 2021 gültig.
Zur Erinnerung:
Beherbergungsbetriebe bleiben bis zum 20. November für touristische Zwecke geschlossen. Ausnahmen gelten für Gäste, die sich bereits in Beherbergung befinden. Beherbergung zu beruflichen Zwecken ist weiterhin möglich.
Beim ersten Lockdown im Frühjahr gab es viele Fragen. Covid 19 verunsichert uns alle. Schweinehalter trifft es übrigens derzeit doppelt. Sie haben wirtschaftliche Einbußen durch Covid 19 und die ASP.
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