Bisher verpflichtete eine EU-Bio-Verordnung Bio-Bauern die benachbarten Bewirtschafter von konventionellen Ackerflächen oder Dauerkulturflächen, nachweislich darüber zu informieren, dass ihre Flächen biologisch bewirtschaftet werden. Diese Maßnahme wurde getroffen, damit vor allem darauf geachtet wird, dass bei der Ausbringung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und konventionellen Betriebsmitteln von Feldnachbarn vorsichtig gehandelt wird, damit es zu keiner Kontamination durch Abdrift kommt. Damit ist nun für einen Großteil der Bio-Betriebe aber Schluss. Die Erfüllung durch den INSPIRE Agraratlas bedeutet vor allem eine Erleichterung für Bio-Bauern, welche an der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ teilnehmen, sie müssen ihre Feldnachbarn nun nicht mehr informieren.
Ab Februar 2023 soll die Unterstützung bei der Informationspflicht durch den INSPIRE Agraratlas erfolgen. Es werden die ÖPUL-Bio-Schläge, welche im Mehrfachantrag des Vorjahres festgehalten wurden in Form eines Kartenlayers zur Verfügung gestellt. Somit wird für 95% der Bio-Betriebe, welche einen Mehrfachantrag gestellt haben, die Informationspflicht erfüllt. Als Nachweis gilt die ÖPUL-Beilage des Mehrfachantrages. Bio-Betriebe, die nicht an der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ teilnehmen, sind weiterhin dazu angehalten ihre Feldnachbarn mündlich, schriftlich, mittels Feldtafel oder über öffentliche Bekanntgabe bei der Gemeinde oder BBK zu informieren und dies zu dokumentieren, teilte die Landwirtschaftskammer Österreich mit.
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