LandlebenUrlaub Am BauernhofNeue Beschlüsse: Mit Saisonkräften planen

Neue Beschlüsse: Mit Saisonkräften planen

Saisonkräfte Saisonkraft
Vor allem Urlaub am Bauernhof-Betriebe sind auf Saisonkräfte angewiesen, die beispielsweise die Gästezimmer reinigen.
Quelle: Krasula_shutterstock.com

Zahlreiche Betriebe beschäftigen seit Jahren Saisonkräfte, die häufig zur Stammmannschaft zählen. Die Zahl der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ist jedoch beschränkt. Das hat bei den Unternehmen und Mitarbeitern zunehmend für Unsicherheit bei der Saison-Planung geführt. Grund: Das Arbeitsmarktservice (AMS) darf die Bewilligungen erst nach einer Arbeitsmarktprüfung in jedem Einzelfall (Ersatzkraftverfahren) erteilen. Es wurde für das AMS zunehmend schwieriger, die begrenzten Plätze für die Stammkräfte zu reservieren. Daher gibt es eine neue Regelung für Stammsaisoniers.

Die neuen Beschlüsse für Saisonkräfte

Saisonarbeitskräfte können nun Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung für diese Saison erhalten, wenn sie unter folgenden Kriterien in Österreich beschäftigt waren:

  • in den vergangenen fünf Kalenderjahren (2017-2021);
  • zumindest in drei Kalenderjahren;
  • im selben Wirtschaftszweig Tourismus/Land-/Forstwirtschaft jeweils mindestens drei Monate;
  • im Rahmen von Kontingenten.

Bis Dezember registrieren

Stammsaisoniers müssen sich bis Dezember 2022 registrieren. Sie stehen anschließend jedes Jahr als Saisoniers in der Branche zur Verfügung. Rund 1.000 Personen kommen im Tourismus als Stammsaisoniers in Frage, im „klassischen Kontingent“ handelt es sich um rund 1.500 Saisoniers. Damit wird die Gesamtzahl der Saisonarbeitskräfte um rund 65 % gesteigert. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft kommen rund 2.200 Personen Stammsaisoniers in Frage.

Ziele dieser neuen Regelung für die Beschäftigung von Stammsaisoniers:

  • gute Arbeitsbedingungen sicherstellen;
  • Rechtssicherheit;
  • Transparenz im Bereich des Arbeitsmarktzugangs schaffen.

Die entsprechende Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes soll bald im Nationalrat beschlossen werden und Anfang 2022 in Kraft treten.

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