Von Elfriede OFNER-SCHRÖCK
Das Bundes-Tierschutzgesetz (TSchG) und die erste Tierhaltungsverordnung (1. ThVO) sind die rechtlichen Grundlagen für die Rinderhaltung in Österreich. Diese Rechtstexte traten mit 1. Jänner 2005 in Kraft und wurden im Jahr 2017 novelliert. Das Tierschutzrecht enthält Mindestanforderungen zur Bodenbeschaffenheit, zu Bewegungsmöglichkeiten und Sozialkontakt, Stallklima, Tränke und Fütterung, sowie zur Tierbetreuung und zu Eingriffen am Tier. Für die praktische Anwendung am landwirtschaftlichen Betrieb wurden Handbücher und Checklisten zur Selbstevaluierung Tierschutz geschaffen.
Kommentare