Wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus in seinen “Aktuellen Informationen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft” mitteilt, dürfen in Österreich Beherbungsbetriebe ab 29. Mai für private Nächtigungen öffnen. Auch Freizeitanlagen und Schwimmbäder dürfen wieder Gäste willkommen heißen. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger sagte: „Wir geben den Betrieben Planungssicherheit. Sie können sich nun auf die Öffnung vorbereiten und alle notwendigen Vorkehrungen treffen. Voraussetzung für alle Schritte ist immer, dass die Infektionszahlen weiterhin niedrig bleiben.“
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