AckerbauVon Bio-Bauer zu Bio-Bauer

Von Bio-Bauer zu Bio-Bauer

Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Zink sowie Explosivstoffe wie TNT und Hexogen stellen ein großes Risiko dar.
Quelle: Foto: Böck

 

Jedes Jahr erhebt die Bio Austria im Auftrag seiner Mitgliedsbetriebe gemeinsam mit Vertretern von Ackerbauern sowie Veredlern ein angemessenes Preisband für den Futtergetreidehandel. Dies soll beiden Parteien als Anhaltspunkt für den Handel von Futtergetreide dienen. Es handelt sich dabei um eine rechtlich unverbindliche Orientierungshilfe zur leichteren Einschätzung des Marktes. Ziel dieser Erhebung ist mehr Stabilität und weniger Volatilität im gesamten Bio-Markt.

 

Der Hintergrund

Bei den jährlichen Erhebungen wird berücksichtigt, dass langfristig sowohl Lieferanten als auch Kunden von Futtergetreide und Futtermitteln unter Berücksichtigung ihrer Vollkosten einen entsprechenden Erlös für ihre Ware erzielen müssen, andernfalls wird eine kontinuierliche und gedeihliche Weiterentwicklung der einzelnen Produktionssparten nicht möglich sein. Die Preisempfehlung soll auch Anreize bieten, um einzelne teils unterrepräsentierte Kulturen attraktiver zu machen und damit die Fruchtfolge zu bereichern.

 

Aktuell werden für unten angeführte Bio-Ackerfrüchte folgende rechtlich unverbindliche Richtpreise als angemessen im Vertriebsweg zwischen Bio Austria Bauern erkannt:

 

Bio-Futtergerste         Euro 270,–

Bio-Futterweizen        Euro 290,–

Bio-Futtertritikale      Euro 250,–

Bio-Futterroggen        Euro 240,–

Bio-Futterhafer           Euro 250,–

Bio-Futtererbse          Euro 450,–

Bio-Platterbse             Euro 450,–

Bio-Ackerbohne         Euro 450,–

 

Diesen Richtpreisen liegen folgende Annahmen zugrunde: Preise in Euro/t von Bauer zu Bauer, Ware entspricht dem Bio Austria-Standard, ohne Berücksichtigung von Transportkosten, gerechnet für 25 t, exkl. USt., ohne Aspiration, ab Hof, feldfallend mit 2 % Besatz, 14 % Feuchte, alles darüber hinaus wird in Abzug gebracht.

 

Andere Richtlinien

Bio-Bauern die nicht nach Bio Austria-Richtlinien produzieren, haben teils andere Auflagen einzuhalten. Dies gilt es hier mit zu berücksichtigen. Eine weitere Differenzierung besteht bei Ware von Umstellungsbetrieben. Laut EU-Bio-Verordnung darf maximal 30 % Umstellerware im Biofutter eingemischt werden.

 

Umstellerware

Aufgrund der zahlreichen Neueinsteiger in den Bio-Ackerbau in den letzten beiden Jahren wird 2019 eine überdurchschnittlich hohe Menge an Umstellerware erwartet. Für Bio-Austria-Futtergetreide-Umstellerware wird daher im Handel von Bio-Bauer zu Bio-Bauer ein Preisabschlag von 50 Euro/t empfohlen.

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