Noch immer sind die Gespräche der österreichischen Behörden mit der EU-Kommission über Weidehaltung auf Bio-Betrieben nicht abgeschlossen. Die Frist „Ende November 2020“ zur Erstellung des Weideplanes wird daher bis auf Weiteres neuerlich verschoben.
Mit dem Weideplan müssen die Bio-Betriebe die Umsetzung der Weidehaltung für das Jahr 2022 vorausplanen.
Vermarktungssperre verhindern
Ungeachtet dessen, dass die Frist für die Erstellung des Weideplanes von Ende November 2020 verschoben wurde, müssen Bio-Betriebe, die heuer die Weide noch nicht ausreichend umsetzen konnten und deswegen eine kostenpflichtige Nachkontrolle mit einer Sanktionierung erhalten haben, aktiv werden. Bis 31. Dezember 2020 müssen sie der Kontrollstelle bekannt geben, wie sie die Weide im nächsten Jahr umsetzen werden. Andernfalls droht eine Vermarktungssperre der Bio-Tiere sowie von deren Milch und Fleisch mit Ende Jänner 2021.
Falls Sie diese Meldung an die Kontrollstelle noch nicht gemacht haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Landesverband bzw. Bio-Berater in Verbindung.
Informationen zu den Vorgaben für die Weidehaltung im Jahr 2021 folgen nach Abschluss der Gespräche mit der EU-Kommission.
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