RindAMA: Ende der dauernden Anbindehaltung bereits Anfang 2024

AMA: Ende der dauernden Anbindehaltung bereits Anfang 2024

Anbindehaltung
Anbindehaltung ist für Betriebe im AMA-Gütesiegel Milch ab 2024 nur mehr mit Weide oder Auslauf möglich.
Quelle: Auinger

Im Fachgremium Milch und Milchprodukte der AMA einigten sich die Teilnehmer Ende Juli auf ein Ende der dauernden Anbindehaltung aller Rinder im AMA-Gütesiegel-Programm Milch per 1. Jänner 2024. Laut Gesetz ist die dauernde Anbindehaltung von Rindern in Neubauten seit 2005 verboten. In früher errichteten Stallungen ist sie in Ausnahmefällen noch bis 2030 erlaubt. Nämlich dann, wenn die örtlichen oder geografischen Gegebenheiten einen Umbau in einen Laufstall oder einen Weidegang nicht möglich machen.

Anbindehaltung mit Weide oder Auslauf

Zahlreiche Molkereien beziehen aufgrund der Forderungen der Märkte nur mehr Milch von Lieferanten ohne dauernde Anbindehaltung. Um den Anforderungen in Österreich und auf den Exportmärkten gerecht zu werden, hat sich die AMA-Marketing entschlossen, das Verbot der dauernden Anbindehaltung früher umzusetzen. Die Anbindehaltung mit Weide, Auslauf oder sonstiger Bewegungsmöglichkeit an weniger als 90 Tagen pro Jahr ist im AMA-Gütesiegel-Programm Milch ab 1. Jänner 2024 nicht mehr zulässig. Die AMA erarbeitete die entsprechenden Vorschläge für die Richtlinienänderung in den vergangenen Monaten mit den Branchenvertretern.

Freiwilliges Modul Tierhaltung+

„Die österreichische Milchwirtschaft unterstützt die weiteren Verbesserungen im AMA – Gütesiegel im Bereich Tierwohl. Damit wird die Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstrategie der österreichischen Milchwirtschaft glaubhaft weiterentwickelt und der Zugang zu den Märkten gesichert“, erklärte der Präsident der Vereinigung österreichischer Milchverarbeiter Direktor Helmut Petschar zum Beschluss des AMA- Fachgremiums zur Weiterentwicklung der Tierhaltungsstandards in der Milchviehhaltung.

Zusätzlich wird im AMA System ein freiwilliges Modul „Tierhaltung +“ eingerichtet, welches zusätzliche, höhere Tierwohlstandards garantiert. Darin sind nicht nur strengere Tierhaltungsstandards vorgesehen. Sondern auch zusätzliche Kontrollen im Bereich Tierwohl sowie Dokumentationen im Bereich des Medikamenteneinsatzes und beim Tiergesundheitsmonitoring. In der Umsetzung dieser Programme setzt man auf die Zusammenarbeit mit dem Tiergesundheitsdienst.

Kennzeichnung soll mit Deutschland kompatibel sein

Mit diesem Modul will die AMA auch ein mit der deutschen Haltungsformkennzeichnung der Initiative Tierwohl (ITW) kompatibles Tierhaltungskennzeichnungsmodell in Österreich schaffen. Damit wollen die Verantwortlichen die weitere Exportmöglichkeit nach Deutschland sichern. Zumal mehrere deutschen Handelsketten verschiedene Tierhaltungsstandards als Voraussetzung für die weitere Liefermöglichkeit bereits angekündigt haben. Und der deutsche Milchmarkt ist mit einem Anteil von ca. 25 % am Gesamtabsatz für Österreich sehr wichtig, so Petschar. Petschar erachtet es daher als gemeinsame Aufgabe der Molkereien, Kammern und der öffentlichen Dienststellen für die betroffenen Landwirte durch Unterstützung in Form von Beratung und Zuschüssen für Investitionen geeignete, maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Zumal viele dieser Betriebe in Berg- oder benachteiligten Gebieten arbeiten und der Erhalt dieser Betriebe sehr wichtig sei.

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