Von Eva Maria GÖRTZ
LANDWIRT Info
Die Empfehlungen der EU-Kommission über „Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen im Hinblick auf die Verringerung der Notwendigkeit, den Schwanz zu kupieren“ finden Sie auf www.landwirt.com/schweine
Das routinemäßige Kürzen der Schwänze ist verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt. Um Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu vermeiden, sind andere Maßnahmen als Eingriffe am Tier zu berücksichtigen. Ungeeignete Unterbringungsbedingungen oder Haltungsformen müssen geändert werden. Das besagt die EU-Richtlinie 2008/120/EG. Ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterstützt die Vorgaben der EU-Richtlinie. Die EFSA erachtet es als notwendig, Verletzungen oder Schmerzen durch Schwanzbeißen sowie tierbezogene und nicht tierbezogene Indikatoren, wie Schwanz-, Ohrenoder Flankenbeißen richtig beurteilen zu können. Nur so seien Halter und Tierbetreuer in der Lage, zunehmende Hautverletzungen oder Manipulationen an Buchtengenossen und Stalleinrichtung im Bestand zu erkennen und frühzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Kommentare